Kreis Höxter

POL-HX: Vier Unfälle mit schwerverletzten Radfahrern

Kreis Höxter (ots) – Beverungen, Weserbrücke Herstelle Am Freitag, 20.07.2018 gegen 14.30 h befuhr eine 75jährige mit ihrem Pedelec die Weserbrücke zwischen Herstelle und Würgassen. Sie geriet mit dem Lenker des Rades an das Brückengeländer und stürzte gegen die dortige Leitplanke, wobei sie sich schwere Ver- letzungen zuzog. Mittels eines Rettungswagens wurde sie dem Krankenhaus zugeführt, wo sie stationär verblieb. Zur Unfallzeit trug die Verunfallte einen Fahrradhelm! Sachschaden entstand bei dem Unfall nicht.

Nieheim , Alersfelde Ebenfalls am Freitag, 20.07.2018 kam es um 19.20 Uhr zu einem weiteren schweren Verkehrsunfall unter Beteiligung eines 63jährigen Radfahrers. Dieser befuhr die leicht abschüssige Straße Alersfelde. Als er verkehrsbedingt abbremsen musste, verlor er die Kontrolle über sein Rad, stürzte und schlug mit dem Kopf auf den Asphalt. Der offenbar stark alkoholisierte Radfahrer war nicht mehr ansprechbar und musste mit einem Rettungshubschrauber in eine Spezialklinik geflogen werden. Auch hier entstand augenscheinlich keinerlei Sachschaden. Der Fahrer trug keinen Fahrradhelm.

Steinheim, Klusweg Lediglich eine Stunde nach dem Unfall in Nieheim, kam es am 20.07.2018 gegen 20.30 h zu einem weiteren Unfall mit einem 47jährigen Pedelec Fahrer. Dieser befuhr den Radweg 53 in Richtung Steinheim, als ihm ein Traktor entgegen kam. Nach einem Ausweichmanöver verlor er das Gleichgewicht und stürzte. Dabei zog er sich Schürfwunden und eine Platzwunde am Kopf zu, er verblieb stationär im Krankenhaus. Während der Unfallaufnahme wurde festgestellt, dass der Fahrer unter dem Einfluss alkoholischer Getränke stand. Der Fahrer trug keinen Fahrradhelm.

Brakel- Hembsen, Angerlinde Am Samstag, 21.07.2018 gegen 01.30 h befuhr eine 51jährige Radfahrerin mit ihrem Fahrrad den Gehweg entlang der K 39 in Richtung Beller. Wahrscheinlich aufgrund ihres Alkoholgenusses kam sie zu Fall und zog sich dabei schwere Kopfverletzungen zu, die stationär im Krankenhaus behandelt werden. Sachschaden entstand nicht. Die Fahrerin trug keinen Helm.

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