Köln (ots) – Zum Einsatz der Polizei Köln an Weiberfastnacht in Köln und Leverkusen:
Rund 2200 Polizistinnen und Polizisten haben am gestrigen Donnerstag (23. Februar) in Köln und Leverkusen für die Sicherheit der Jecken gesorgt. Mit insgesamt 392 Platzverweisen (2016: 504) und 85 vorläufigen Festnahmen/Ingewahrsamnahmen (2016: 184) hatten die Einsatzkräfte in Köln und Leverkusen weniger zu tun als im Vorjahr.
Polizeipräsident Jürgen Mathies zeigte sich heute Morgen zufrieden mit den bislang bekannten Ergebnissen der Eröffnung des Straßenkarnevals. „Ich freue mich, dass viele Menschen in Köln und Leverkusen friedlich feiern konnten. Die meisten Karnevalisten haben auf gefährlich aussehende Waffen verzichtet und so dazu beigetragen, gefährliche Verwechselungen und Kontrollen zu vermeiden.“
Seit den frühen Morgenstunden hatten Einsatzkräfte der Polizei unter anderem Zugangsstraßen zu den Veranstaltungsflächen abgesperrt, um zu verhindern, dass potenzielle Tatfahrzeuge für die Menschen zur Gefahr werden können. „Viele haben sich bei den Polizistinnen und Polizisten bedankt und zum Ausdruck gebracht, dass sie die sichtbare Präsenz der Polizei befürworten“, so Mathies.
Wichtiger Zusatz zu den Bilanzen der kommenden Tage:
Die Polizei Köln wird ab Karnevalssonntag jeweils in den Morgenstunden die Einsatzbilanz zum Vortag veröffentlichen. Zwischenbilanzen, die auf Zahlen basieren, werden im laufenden Einsatz nicht erstellt. Die Meldungen aller eingesetzten Polizistinnen und Polizisten werden nach Dienstende im Führungsstab zusammengefasst und für die Veröffentlichung aufbereitet.
Während des Einsatzes wird die Polizei über Facebook und Twitter die Medien und die Bevölkerung über besondere Entwicklungen, Straftaten und Gefahrensituationen informieren.
In den Tagesbilanzen stellt die Polizei die Straftaten mit einem direkten und offensichtlichen Karnevalsbezug dar. Diese Kriminalitätszahlen können sich noch verändern. Die Auflistungen stehen unter dem Vorbehalt, dass noch weitere Anzeigen bei der Polizei Köln eingehen beziehungsweise dass Delikte im Zuge der Ermittlungen anders eingeordnet werden müssen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn sich ein Raub in einer Vernehmung als Diebstahl herausstellt. Eine abschließende Bewertung ist vielfach erst zu einem späteren Zeitpunkt nach weiteren Ermittlungen möglich. (cs)
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