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POL-K: 170224-4-K Erhebliche Verkehrsstörungen an Karnevalssonntag und Rosenmontag zu erwarten

POL-K: 170224-4-K Erhebliche Verkehrsstörungen an Karnevalssonntag und Rosenmontag zu erwarten
Karte: Lkw-Fahrverbot

Köln (ots) – Verkehrsinformationen und Einladung zum Pressetermin

An Karnevalssonntag (26. Februar) wird die Polizei Köln in den rot markierten Bereichen der anliegenden Straßenkarte (Karte: Sperrstellen) ab 9 Uhr umfangreiche Verkehrssperrungen durchführen. An Rosenmontag beginnen die Sperrmaßnahmen bereits eine Stunde früher. Es wird empfohlen, diese Bereiche möglichst weiträumig zu umfahren oder auf den öffentlichen Personennahverkehr umzusteigen. Die polizeilichen Verkehrsmaßnahmen werden flächendeckend greifen und bleiben bis zum Ende der Karnevalszüge bestehen. Mit zusätzlichen Sperrungen durch die Veranstalter ist zu rechnen.

Die Polizei Köln wird an Karnevalssonntag erstmals neuartige Betonsperren in die Verkehrsmaßnahmen einbinden. Interessierte Medienvertreterinnen und Medienvertreter sind zum Aufbau dieser neuen Sperren herzlich eingeladen.

Sperrung Rheinuferstraße: Polizisten werden die Rheinuferstraße im Teilstück zwischen der Schönhauser Straße und der Goldgasse für den einfließenden Verkehr sperren. Die Parkhäuser am „Agrippinaufer“ und „Am Dom“ können über die Sperrstellen angefahren werden. Anlieger, die den kontrollierenden Einsatzkräften ihre Zufahrtberechtigung nachweisen, können Örtlichkeiten östlich der Zugwege anfahren.

Sperrung Deutzer Brücke / Cäcilienstraße / Nord-Süd-Fahrt: Einsatzkräfte werden ebenfalls die Deutzer Brücke in Fahrtrichtung linke Rheinseite sperren. Die Gegenrichtung wird freigehalten. Die Cäcilienstraße wird beginnend von der Deutzer Brücke bis zur Nord-Süd-Fahrt beidseitig nicht befahrbar sein. Zudem werden die Beamten die Nord-Süd-Fahrt zwischen den Kreuzungen Blaubach und Viktoriastraße sperren.

Die Severinsbrücke ist während des gesamten Einsatzes in beide Richtungen frei befahrbar. In Fahrtrichtung linksrheinisch ist – über eine Ableitung auf den Perlengraben – der westliche Veranstaltungsraum befahrbar.

Abfließender Verkehr aus dem Veranstaltungsraum: Verkehrsteilnehmer haben durchgängig die Möglichkeit, den Veranstaltungsraum zu verlassen. Mit Verzögerungen ist jedoch zu rechnen.

Anreise der Umzugs-Teilnehmer: Mit Bussen anreisende Zugteilnehmer erreichen den Aufstellungsraum über die Sperrstelle Bonner Straße / Koblenzer Straße. Auch die Anfahrt über das Gustav-Heinemann-Ufer / Schönhauser Straße ist aus südlicher Richtung möglich.

Die Polizei Köln hat alle Sperrmaßnahmen mit der Stadt Köln, der Feuerwehr, den Kölner Verkehrsbetrieben (KVB) und allen weiteren Sicherheitspartnern im Vorfeld abgestimmt. Die KVB hat ihre Fahrpläne entsprechend angepasst. Die im Sperrbereich gelegenen Taxihalteplätze können nicht angefahren werden. Das Festkomitee Kölner Karneval und die Freunde und Förderer des „Kölnischen Brauchtums e. V.“ sind bereits in die Konzeption der Polizei Köln eingewiesen und erteilen Durchfahrtgenehmigungen an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltungen sowie an Berechtigte.

Auf das von der Stadt Köln ausgesprochene Lkw-Fahrverbot weist die Polizei nochmals eindringlich hin. Der vom Lkw-Fahrverbot betroffene Bereich ist auf der beiliegenden Karte (Karte: Lkw-Fahrverbot) erkennbar. Gewerbetreibende können bei der Stadt eine Anfahrtgenehmigung beantragen.

Einladung Pressetermin: Interessierte Medienvertreterinnen und Medienvertreter sind zum Aufbau der neuen Verkehrssperren herzlich eingeladen.

Zeit:     Sonntag (26. Februar), 9 Uhr
Ort:      Rheinuferstraße unterhalb der Südbrücke 

(he)

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Köln
Pressestelle
Walter-Pauli-Ring 2-6
51103 Köln

Telefon: 0221/229 5555
e-Mail: pressestelle.koeln(at)polizei.nrw.de

www.koeln.polizei.nrw.de

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