Tuttlingen

POL-TUT: Albstadt: Falscher BKA-Beamter ergaunert bei Rentner 69.000 Euro

Albstadt (ots) – Trotz wiederholter Warnungen in den Medien ist es am Donnerstag wieder einem angeblichen Polizeibeamten gelungen, einen gutgläubigen Bürger übelst abzuzocken. Der Betrüger ergaunerte bei dem 76-Jährigen sage und schreibe 69.000 Euro. Erst dann wurde der Senior stutzig und verständigte die Polizei.

Bereits am vergangenen Montag erhielt der Betrogene einen Telefonanruf mit der Aufforderung, sich beim Bundeskriminalamt zu melden. Der 76-jährige Rentner rief unter der ihm genannten, tatsächlich aber falschen Handynummer beim angeblichen Bundeskriminalamt an. Am anderen Ende der Leitung meldete sich ein Mann, der ihm eine frei erfundene Geschichte über einen bevorstehenden Wohnungseinbruch auftischte. Außerdem wurde die Echtheit seines Bargeldes in Frage gestellt. Der 76-Jährige nahm dem falschen BKA-Beamten das Märchen ab und übergab bereits bei einem ersten Treffen am Montagnachmittag einen fünfstelligen Bargeldbetrag. In der Folgezeit kam es zu weiteren Kontaktaufnahmen, bei denen der oder die Halunken dem gutgläubigen Senior mehrere erfolgreiche Täterfestnahmen vorgaukelten -darunter auch eine korrupte Mitarbeiterin einer Bank, bei der er ein Konto hat. Der raffinierte Betrüger brachte den Mann dazu, einen weiteren fünfstelligen Betrag bei eben dieser Bank abzuheben und das Bargeld am Donnerstag persönlich zu übergeben. Erst nach der zweiten Geldübergabe wurde der Mann misstrauisch und meldete sich bei der Polizei. Leider zu spät! Er ist jetzt um 69.000 Euro ärmer.

Schon mehrfach haben Polizei und Medien auf die Masche falscher Polizeibeamter hingewiesen und vor den Betrügern gewarnt – leider nicht mit dem gewünschten Erfolg. Nach wie vor fallen vor allem ältere Menschen immer wieder auf diese raffinierten Betrüger herein. Deshalb an dieser Stelle noch einmal eine dringende Bitte der Polizei: Sollte sich bei ihnen eine Polizeibeamtin oder ein Polizeibeamter melden, der sie ohne Vorgeschichte auf ihr Bargeld, ihre Wertgegenstände oder ihre finanziellen Verhältnisse anspricht, dann rufen sie nach Beendigung dieses Gesprächs – bevor sie irgendetwas anderes tun – bei ihrer örtlichen Polizeidienststelle an. Benutzten sie dabei keinesfalls eine Telefonnummer, die ihnen vom Anrufer oder der Anruferin genannt wird oder die auf ihrem Telefondisplay erscheint – vor allem auch nicht per Rückruftaste! Besorgen sie sich die Telefonnummer ihrer Polizei aus dem Telefonbuch oder nutzen sie den amtlichen Notruf 110. Das direkte Gespräch mit der für sie zuständigen Polizeidienststelle entlarvt solche Betrügereien noch vor einem Schadenseintritt. Für weitere Informationen zu diesem Thema stehen ihnen selbstverständlich auch die kriminalpolizeilichen Beratungsstellen zur Verfügung. Das Internet bietet ebenfalls Ratschläge zu dieser Betrugsart (www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/gewinnversprechen/) Reden sie rechtzeitig mit ihrer Polizei und denken sie immer daran: Sie könnten der nächste Betrogene sein.

Rückfragen bitte an:

Thomas Kalmbach
Polizeipräsidium Tuttlingen
Telefon: 07461 941-114
E-Mail: tuttlingen.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

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