Mönchengladbach

POL-MG: Zwei Führerscheine nach illegalem Straßenrennen sichergestellt

12.06.2019 – 13:59

Polizei Mönchengladbach

Mönchengladbach (ots)

Zwei junge Männer im Alter von 18 und 19 Jahren lieferten sich am Dienstagabend, beginnend in Giesenkirchen, ein offensichtliches Straßenrennen.

Sie konnten letztlich mit ihren Lieferwagen in Mülfort gestoppt werden.

Gegen 23:00 Uhr fielen einer Streifenwagenbesatzung auf der Straße Meerkamp in Giesenkirchen zwei weiße Lieferwagen auf, die dicht hintereinander fuhren und mit hoher Geschwindigkeit in die Straße Am Sternenfeld abbogen.

Nach dem Abbiegen beschleunigten die Fahrer des VW Transporters und des Mercedes Vito sehr stark und rasten mit einem deutlich unterschrittenen Sicherheitsabstand von etwa zwei Metern hintereinander weiter.

Die Fahrt ging mit hoher Geschwindigkeit weiter über die Zoppenbroicher Straße und die Friedensstraße auf den Stockholtweg. Auf dieser Strecke wurden Spitzengeschwindigkeiten von 120 km/h erreicht und mehrmals Überholversuche eingeleitet, wobei beide Fahrzeuge nebeneinander fuhren, also auch die Gegenfahrspur benutzten.

An der Einmündung Zoppenbroich Ecke Friedensstraße bogen beide Fahrzeugführer mit hoher Geschwindigkeit bei Rotlicht nach links ab, wobei der Abstand zwischen ihnen, wie bereits mehrfach zuvor, nur etwa zwei Meter betrug.

Das Rennen setzte sich über Stockholtweg und Schlachthofstraße fort.

Unter Außerachtlassung aller Verkehrsregeln rasten die beiden Lieferwagen wieder mit einer Spitzengeschwindigkeit von bis zu 120 km/h hintereinander und auch nebeneinander her, wobei auch Kurven geschnitten wurden.

Augenscheinlich ist es nur dem zur Vorfallszeit dürftigen Verkehrsaufkommen zu verdanken, dass es zu keiner Gefährdung oder gar Schädigung Anderer kam.

An der Kreuzung Schlachthofstraße/ Duvenstraße konnte das Rennen beendet und die beiden Fahrzeuge durch einen weiteren Streifenwagen gestoppt werden.

Für die 18 und 19 Jahre alten Mönchengladbacher war hier die Fahrt beendet. Ihre Führerscheine wurden sichergestellt und ein Strafverfahren wegen der „Teilnahme an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen“ gegen sie eingeleitet.

Die beiden von ihnen genutzten Firmenfahrzeuge wurden am Anhalteort an Verantwortliche übergeben.(jl)

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