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POL-ME: Noch ein Fahrer ohne Fahrerlaubnis in Karnevalskontrollen – Langenfeld – 17022017

POL-ME: Noch ein Fahrer ohne Fahrerlaubnis in Karnevalskontrollen - Langenfeld - 17022017
Symbolbild: Ohne Führerschein unterwegs

Mettmann (ots) – Erst mit unseren Pressemitteilungen / ots 1702139 und 1702143 vom 27.02.2017 berichteten wir davon, dass in angekündigten polizeilichen Verkehrskontrollen zur Karnevalszeit (siehe unsere Pressemitteilung 1702118 vom 22.02.2017 / „Kein närrischer Ausnahmezustand am Steuer!“) in Langenfeld wiederholt Fahrzeugführer angetroffen wurden, die nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind.

Ein weiterer Fall ereignete sich am noch nächtlichen (Veilchen-)Dienstagmorgen des 28.02.2017, gegen 02.25 Uhr, auf der Knipprather Straße in Langenfeld. Im Zuge der angekündigten Verkehrskontrollen wurde hier ein silbergrauer PKW Renault Megane angehalten und kontrolliert. Getrunken hatte der Fahrer des Renaults nicht. Die polizeiliche Überprüfung ergab aber sehr schnell, dass der 45-jährige Monheimer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.

Die Langenfelder Polizei leitete ein Strafverfahren gegen den 45-jährigen Beschuldigten ein. Sie verhinderte die Weiterfahrt und untersagte dem Monheimer auch ausdrücklich bis auf weiteres jedes Führen führerscheinpflichtiger Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr. Ermittlungen, ob sich die Halterin des Meganes strafbar gemacht hat, weil sie das Fahren ihres Wagens ohne Fahrerlaubnis erlaubte oder mindestens fahrlässig ermöglichte, dauern aktuell noch an.

Hinweis an die Medien: Die angekündigten Verkehrskontrollen der Polizei im Kreis Mettmann zur Karnevalszeit gehen selbstverständlich noch mindestens bis zum Aschermittwoch weiter.

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