Köln

POL-K: 190719-6-K Erneut verletzte E-Scooter-Fahrer und zwei Trunkenheitsfahrten

19.07.2019 – 15:48

Polizei Köln

Köln (ots)

Innerhalb von neun Stunden haben Polizeibeamte von Donnerstag auf Freitag (18. auf 19. Juli) in der Kölner Innenstadt zwei Verkehrsunfälle mit zwei verletzten E-Scooter-Fahrern (34, 36) aufgenommen sowie die Fahrten von zwei betrunkenen Nutzern (21, 22) gestoppt.

Die Verkehrsunfälle nach ersten Ermittlungen

Donnerstag, 18. Juli, 19 Uhr, Neustadt-Süd:

Am Donnerstagabend (18. Juli) wechselte der Nutzer (34) eines Leihscooters von der linken auf die rechte Spur der Luxemburger Straße in Fahrtrichtung Sülz. Aus derzeit noch unklarem Grund kollidierte der Rollerfahrer mit einem auf rechten Spur fahrenden BMW eines 59-Jährigen und fuhr in dessen Fahrertür. Dadurch stürzte er auf die Fahrbahn und verletzte sich leicht.

Donnerstag, 18. Juli, 22 Uhr, Altstadt-Süd:

Ebenfalls am Donnerstagabend (18. Juli) fuhr ein 36 Jahre alter Mann verbotswidrig auf dem Gehweg der Königstraße in Richtung Rhein. Aus bislang ungeklärter Ursache fuhr er eine Fußgängertreppe hinunter und stürzte dabei auf den Asphalt. Durch den Sturz erlitt er schwere Kopfverletzungen. Er wird derzeit stationär in einem Krankenhaus behandelt.

Trunkenheitsfahrten

Freitag, 19. Juli, 2 Uhr, Neustadt-Süd:

In der Nacht auf Freitag (19. Juli) haben Polizisten der Innenstadtwache gegen 2 Uhr einen Alkoholisierten (22) auf einem E-Scooter angehalten. Der 22-Jährige fuhr in Schlangenlinien auf der Aachener Straße stadtauswärts. In Höhe der Moltkestraße stoppten ihn die Beamten auf seinem Leihgerät. Ein Test ergab einen Wert von mehr als 2 Promille. Die Uniformierten ordneten die Entnahme einer Blutprobe an und stellten den Führerschein des Kölners sicher.

Freitag, 19. Juli, 2 Uhr, Neustadt-Nord:

Ebenfalls in der Nacht auf Freitag (19. Juli) stoppten Beamte einen alkoholisierten E-Scooter-Fahrer (21) auf dem Hohenzollernring. Den Polizisten war er gegen 4 Uhr aufgefallen, als er auf der falschen Gehwegseite in Richtung Friesenplatz fuhr. Ein Test bei dem 21-Jährigen ergab einen Wert von fast 1,4 Promille – Blutprobe! Von den gesetzlichen Promillegrenzen bei E-Scootern, wusste er eigenen Angaben zur Folge nichts.

Die Polizei Köln appelliert nochmals an alle Nutzer von E-Scootern:

– E-Scooter sind keine Spielzeuge! Machen sie sich zunächst in

aller Ruhe mit dem neuen Fortbewegungsmittel vertraut. Üben sie

das Fahren vor der ersten Nutzung im öffentlichen

Straßenverkehr. Bewegen sie sich erst im dichteren Verkehr, wenn

sie ein sicheres und gutes Gefühl im Umgang mit dem

Fortbewegungsmittel haben. – Gehwege sind tabu! Nutzen sie die vorgeschriebenen Radwege. Wenn

kein Radweg vorhanden ist, nutzen sie die Fahrbahn. – Tragen sie zu ihrer eigenen Sicherheit einen Helm und

Protektoren, auch wenn es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. – Es gelten dieselben Promillegrenzen wie beim Führen von

Kraftfahrzeugen. Die Fahrt unter Alkohol- und /oder

Drogeneinfluss kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. – Fahren sie umsichtig und vorsichtig! (mw) Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

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