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Köln (ots) – Nachtrag zur Pressemeldung Ziffer 4 vom 17. Februar
Am Rosenmontag (27. Februar) wird es in der Kölner Innenstadt zu erheblichen Verkehrsbehinderungen kommen. In dem Bereich zwischen Rhein und der Inneren Kanalstraße gilt ein Fahrverbot für LKW über 7,5 Tonnen bis 22 Uhr. Ein Befahren der Innenstadt mit kleineren Kraftfahrzeugen ist teilweise möglich.
Bereits ab acht Uhr wird die Polizei Köln innerhalb der rot markierten Bereiche der anliegenden Straßenkarte umfangreiche Verkehrssperrungen einrichten. Zudem werden Polizisten an ausgewählten Stellen Vorkontrollen durchführen. Die polizeilichen Verkehrsmaßnahmen werden flächendeckend greifen und bleiben bis zum Ende der Karnevalsumzüge bestehen. Mit zusätzlichen Sperrungen durch die Veranstalter ist zu rechnen.
Aufgrund dessen muss von einer deutlich längeren Anfahrtszeit für den Innenstadtbereich ausgegangen werden. Die Polizei Köln empfiehlt, nutzen Sie soweit wie möglich den öffentlichen Personennahverkehr. Sollten Sie mit dem Auto unterwegs sein, umfahren Sie weiträumig die Kölner Innenstadt.
Falls Sie mit Ihrem Fahrzeug zum Maritim, dem Gürzenich oder dem Parkhaus am Dom möchten, ist die Anfahrt über die Rheinuferstraße von Norden aus frei. Das Parkhaus am Rheinauhafen erreichen Sie über die Rheinuferstraße aus Richtung Süden.
Um morgens die Aufstellflächen des Rosenmontagsumzugs in der Südstadt zu erreichen, empfiehlt die Polizei den Innenstadtbereich weiträumig zu umfahren. Von Norden und Westen aus nutzen Sie mindestens die Innere Kanalstraße/Universitätsstraße als Umfahrung der Innenstadt in Richtung Süden.
Die Deutzer Brücke ist bis nach Zugende gesperrt. Ebenso ist die Zufahrt von der Severinsbrücke auf die Rheinuferstraße nicht möglich. (bk)
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