Enneperuhrkreis

POL-EN: Ennepe-Ruhr-Kreis – Karneval 2019 – Polizeitipps zur 5. Jahreszeit

03.03.2019 – 14:36

Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis

Ennepe-Ruhr-Kreis (ots)

Alkohol am Steuer ist auch in der Faschingszeit strikt tabu, denn bereits ein Konsum in geringen Mengen verringert die Verkehrstüchtigkeit! Die Strafen sind dieselben wie zu jeder anderen Jahreszeit und schon eine geringe Alkoholkonzentration im Blut kann je nach Begleiterscheinung eine Geldbuße, Punkte und gegebenenfalls ein Fahrverbot mit sich bringen. Das gilt übrigens auch für Fahrrad- und Pedelec-Fahrer! Nur weil man ein Fahrzeug führt, das ohne Fahrerlaubnis genutzt werden darf, ist man nicht grundsätzlich vor einem Führerscheinentzug geschützt. Und bitte denken Sie auch an den Restalkohl nach einer ausdauernden Feier-Nacht. Im Grundsatz gilt: Wer ausgiebig feiern möchte, sollte auf öffentliche Verkehrsmittel umsatteln, sowohl in der Party-Nacht, als auch am Morgen danach!

Aber auch für Jecken die nüchtern bleiben gibt es vor der Teilnahme am Straßenverkehr einiges zu beachten: Die Kostümierung darf weder Sicht, noch Gehör oder Bewegungsfähigkeit des Fahrzeugführers einschränken. Hier droht sonst unter Umständen ebenfalls eine Geldbuße.

Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis

Pressestelle

Telefon: 02336/9166-2120 o. Mobil 01525/4765005

Fax: 02336/9166-2199

E-Mail: pressestelle.ennepe-ruhr-kreis@polizei.nrw.de

Original-Content von: Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis, übermittelt durch news aktuell

Wir veröffentlichen ausschließlich echte Polizeimeldungen, Fahndungen oder Artikel von unseren Redakteuren die in journalistischer Investigativ-Arbeit entstanden sind. Außerdem veröffentlichen und unterstützen wir KEINE Fake-News! Teilen ist ausdrücklich erwünscht!