Dortmund

POL-DO: Schwerpunkteinsatz zur Bekämpfung von kriminellen Strukturen

Dortmund (ots) – Lfd. Nr.: 0631 Die Polizei Dortmund hat in der Nacht zum 1. Mai
zusammen mit der Stadt Dortmund sowie dem Hauptzollamt Dortmund
zahlreiche Gaststätten kontrolliert. Ziel waren insbesondere die
sogenannten „Shisha-Bars“.

Schwerpunkt war die Dortmunder Innenstadt, Hombruch und Hörde.
Insgesamt kontrollierten die Beamten sieben Gaststätten. 128 Personen
wurden angetroffen und polizeilich überprüft. In mehreren Shisha-Bars
wurde unversteuerter Tabak aufgefunden. Insgesamt folgen sieben
Anzeigen durch das Hauptzollamt.

Durch die Stadt Dortmund wurden ebenfalls mehrere Anzeigen
geschrieben: U.a. wegen einer provisorischen Gasleitung und dem
Verstoß gegen das Nichtraucherschutzgesetz. In diesem Fall, ein
Wiederholungsfall, erwartet den Betreiber ein Bußgeld von 3.200 Euro.
Rauchen ist teuer.

Polizeibeamte stellten zudem einen Schlagring und ein Einhandmesser
sicher. Die Beamten schrieben Anzeigen wegen des Verstoßes gegen das
Waffengesetz. Bei zwei Personen konnten größere Mengen
Betäubungsmittel festgestellt werden. Auch hier warten die ehemaligen
Besitzer jetzt auf die Strafanzeige. Bei weiteren
Überprüfungsmaßnahmen in der Dortmunder Innenstadt nahmen die Beamten
eine Person fest. Gegen diese Person lag ein Abschiebehaftbefehl vor.
Bei einem polizeibekannten Dealer konnten 700 Euro in bar gefunden
werden. Im Rahmen der Gewinnabschöpfung stellten die Beamten das Geld
sicher.

„Wir wollen und werden mit weiteren Schwerpunkteinsätzen deutliche
Zeichen gegen kriminelle Strukturen setzen! Unser Ziel ist es,
Erscheinungsformen wie Drogenkriminalität, Hehlerei und andere
Straftaten im Ansatz zu bekämpfen. Wir werden dabei konsequent und
mit niedriger Einschreitschwelle vorgehen!“ betont Polizeipräsident
Gregor Lange.

Als Nachschlag wäre noch ein mutmaßlicher „Medikamenten-Händler“ zu
erwähnen. Er führte eine größere Menge „blauer“ Tabletten für Männer
im Handschuhfach mit sich. Jedoch nicht die echten und angeblich alle
für den Eigenbedarf. Anzeige wegen Verstoß gegen das
Arzneimittelgesetz folgt.

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Telefon: 0231/132-1020
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