Bielefeld

POL-BI: Wer darf denn was – im verkehrsberuhigten Bereich? Bilanz des dritten Aktionstags zum Schutz für Fußgänger und Radfahrer

Kennzeichnung am Ende des Verkehrsberuhigten Bereichs

Bielefeld (ots) – MK / Bielefeld – Stadtgebiet – Während der Kontrollen waren Polizisten des Verkehrsdienstes, der Polizeiinspektionen und des Bezirksdienstes am Donnerstag, 03.05.2018, in mehreren Verkehrsberuhigten Bereichen in Bielefeld Mitte im Einsatz, um für mehr Sicherheit für spielende Kinder, Fußgänger und Radfahrer zu sorgen.

Besonders wichtig war den Beamten die Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit von maximal 10 km/h. Denn in Verkehrsberuhigten Bereichen haben Fußgänger und spielende Kinder den Vortritt – der Fahrzeugverkehr hat eine untergeordnete Bedeutung.

Zwischen 10:00 Uhr und 18:00 Uhr registrierten die Polizisten folgende Verstöße:

145 Verwarnungsgelder, 9 Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen – darunter überwiegend Geschwindigkeitsverstöße.

Die höchste gefahrene Geschwindigkeit ermittelten die Beamten mit 29 km/h in der Turbinenstraße.

Einige Autofahrer dachten, sie dürften 30 km/h fahren – in diesen Fällen leisteten die Polizeibeamten Aufklärungsarbeit: die Schrittgeschwindigkeit liegt im Bereich von 5 km/h bis 7 km/h. Deshalb sind Verkehrsberuhigte Bereiche und 30 km/h Zonen auch unterschiedlich ausgeschildert.

Viele Anwohner waren erfreut über die Kontrollen. Sie berichteten oft über Autofahrer, die die Verkehrsberuhigten Bereiche als Abkürzungen nutzen würden, ohne großartig die Geschwindigkeit zu reduzieren.

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Leitungsstab/ Pressestelle
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33615 Bielefeld

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Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3232
Kathryn Landwehrmeyer (KL), Tel. 0521/545-3021
Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022
Hella Christoph (HC), Tel. 0521/545-3023

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