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POL-GT: Polizei gelingt Festnahmen gegen Rauschgiftbande

Gütersloh (ots) – Gütersloh/Bielefeld (CK) – Am vergangenen Samstag (18.02.) gelang es Gütersloher Polizeibeamten nach intensiver und umfangreicher Ermittlungsarbeit, zwei Paare aus Gütersloh und Meppen nach einer illegalen Einfuhrfahrt einer nicht geringer Mengen Heroin aus den Niederlanden in Gütersloh festzunehmen. Beteiligt an diesen Ermittlungen waren auch Bielefelder Polizeibeamte, da das zum Verkauf bestimmte Heroin durch Unterverkäufer in Bielefeld am dortigen Zugang zur Stadtbahn am Hauptbahnhof umgeschlagen worden war.

Die polizeilichen Ermittlungen gegen das Gütersloher Pärchen zogen sich über mehrere Monate hinweg. Das begründete sich darin, dass sich der Gütersloher Tatverdächtige, ein 53-jähriger Mann mit russischen Wurzeln, zur Zeit wegen illegaler Einfuhr und Handeltreibens mit Betäubungsmittel in Haft befindet und dort eine 9-jährige Haftstrafe ableistet. Aus diesem Grund war es ihm nur möglich, seinen illegalen Machenschaften gemeinsam mit seiner 52-jährigen Lebensgefährtin an den haftfreien Wochenenden nachgehen.

Das 29 und 34 Jahre alte Paar aus Meppen wurde von den Güterslohern gewonnen, um die Kurierfahrten aus den Niederlanden nach Gütersloh durchzuführen.

Im Rahmen dieser umfangreichen polizeilichen Ermittlungen konnten zwei weitere 64 und 41 Jahre alte Männer mit russischem Migrationshintergrund aus Bielefeld festgenommen werden.

Der 41-Jährige pflegte dabei Kontakt zu dem Gütersloher Pärchen und ließ sich ebenfalls über einen Kurierfahrer Heroin aus den Niederlanden anliefern. Die zum Verkauf bestimmten Heroinmengen schlug dieser ebenfalls am Hauptbahnhof in Bielefeld um.

Die vier Männer und zwei Frauen wurden auf Antrag der zuständigen Staatsanwaltschaft Bielefeld Haftrichtern vorgeführt, die gegen alle sechs Beschuldigten Haftbefehle erließen.

Neben nicht geringen Mengen an Heroin und dazugehörigem Streckmittel konnten neben einem als Tatmittel genutzten Toyota RAV 4 auch ein größerer Geldbetrag im fünfstelligen Bereich sichergestellt werden. Es ist anzunehmen, dass der Bargeldbetrag aus dem Verkauf von vorhandenen Heroinmengen stammte.

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