Aachen

POL-AC: Im Februar mit nahezu 150 km/h durch die Innenstadt gerast; jetzt Auto weg, Führerschein weg…

Aachen (ots) – Auto eingezogen, Fahrerlaubnis ein Jahr entzogen und 70 Tagessätze Geldstrafe…das ist das jetzt gesprochene Urteil des Amtsgerichts Aachen gegen einen 24-jährigen Autofahrer aus Frankfurt.

Vor Monaten war der Mann mit nahezu 150 km/h nachts durch die Aachener Innenstadt gerast. Dabei hatte eine Reihe roter Ampeln ignoriert, entgegen kommende Fahrspuren benutzt, um vorschriftsmä-ßig fahrende Autos zu überholen und noch das Licht ausgeschaltet, um das Ablesen des Kennzeichens zu erschweren.

Als ein Zivilwagen der Polizei auf den Raser aufmerksam wurde, war noch vereinzelt Betrieb auf den Straßen. Sowohl Fußgänger als auch Autofahrer waren noch unterwegs. Eine latente Gefährdung für Unschuldige war während der Raserei des Mannes stets gegeben, so die Beamten seinerzeit. Dass es nicht zu Unfällen gekommen war, bezeichneten sie als reines Glück.

So hatte die Polizei seinerzeit die Verfolgung auch abgebrochen. Zu gefährlich. Der Mercedes entkam. Allerdings hatten die Beamten dem Fahrer an einer Stelle mal kurz in die Augen blicken können. So konnten sie den flüchtigen Fahrer im Zuge der sofort eingeleiteten Ermittlungen als den 24-Jährigen Mann aus Frankfurt identifizieren. Im Zuge des Verfahrens verweigerte er die Aussage. Keine Angaben zur Tat. Nach Einschätzung der Aachener Polizei und der Staatsanwaltschaft Aachen kamen sowohl der § 315d des Strafgesetzbuchs als auch der § 315 f Strafgesetzbuch (siehe Infobox) zum Tragen. Als Folge wurde der Mercedes bereits im Ermittlungsverfahren sichergestellt und – wie es in der Rechtsprechung heißt – eingezogen.

Auch wenn es in Aachen keine organisierte Raserszene gibt, ist das Urteil ein klares Signal an Raser generell.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Infobox:

Der § 315d des Strafgesetzbuches besagt, dass der u.a. eine Straftat begeht, der im Straßenverkehr…sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindig-keit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen….wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geld-strafe bestraft.

Nach dem § 315f des Strafgesetzbuches können dann Kraftfahrzeuge eingezogen wer-den, wenn damit u.a. eine Straftat nach §315d Strafgesetzbuch begangen wurde. (pk)

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