Münster

POL-MS: Erneuter Schlag gegen Drogendealer – Drei Festnahmen im Bahnhofsumfeld

18.02.2020 – 13:21

Polizei Münster

Münster (ots)

Polizisten nahmen in dieser und in der letzten Woche (7. und 8. KW) im Bahnhofsumfeld erneut Drogendealer fest. Zwei Männer sitzen bereits in Untersuchungshaft. Ein weiterer wird heute dem Haftrichter vorgeführt.

Den Beamten war durch intensive Ermittlungen bekannt, dass ein 17-jähriger Marokkaner seit Ende Januar auf dem Bremer Platz und am Hasenbusch in mindestens vier Fällen Kokain verkaufte. Am Dienstag (11.1., 16:50 Uhr) beobachteten Polizisten einen weiteren Handel am Bremer Platz und nahmen den Jugendlichen fest. In seinen Taschen fanden die Beamten einen dreistelligen Bargeldbetrag in dealertypischer Stückelung. Er wurde Mittwoch (12.2.) auf Antrag der Staatsanwaltschaft einem Haftrichter vorgeführt. Dieser erließ Haftbefehl und ordnete die sofortige Untersuchungshaft gegen den 17-Jährigen an.

Seit Ende letzten Jahres stand auch ein 36-jähriger Mann aus Münster im Fokus der Polizisten. Nach umfangreichen Ermittlungen der Beamten erließ die zuständige Staatsanwaltschaft bereits im Vorfeld aufgrund des Handels mit Heroin in mehreren Fällen Haftbefehl gegen den 36-Jährigen. Am Mittwoch (12.2., 13 Uhr) nahmen die Polizisten den Münsteraner am Bremer Platz fest. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung fanden die Beamten Drogen in nicht geringer Menge. Der Dealer wurde Donnerstag (13.2.) einem Haftrichter vorgeführt. Dieser ordnete die sofortige Untersuchungshaft gegen den 36-Jährigen an.

Am Montagnachmittag (17.2., 14:10 Uhr) schlugen die Beamten erneut zu und nahmen einen 17-jähriger Drogendealer auf dem Berliner Platz fest. Polizisten beobachteten zuvor den Handel mit Marihuana. Der polizeibekannte Algerier steht bereits seit Anfang des Jahres wegen Drogenhandel im Bereich Windthorststraße/ Berliner Platz im Fokus der Münsteraner Ermittler. Der Dealer zeigte sich bislang uneinsichtig und verfügt über keinerlei Rechtsempfinden. Er wird noch heute dem Haftrichter vorgeführt. Dem Wiederholungstäter ohne festen Wohnsitz in Deutschland droht die Untersuchungshaft.

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