Mönchengladbach

POL-MG: Zwei Motorrollerfahrer und ein Autofahrer – Verkehrsdelikte, Beleidigung und Widerstand

Polizei Mönchengladbach

Mönchengladbach (ots)

Verkehrsunfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Zulassen des Fahrens ohne Versicherungsschutz, Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte – das ist die Bilanz eines polizeilichen Einsatzes mit zwei Motorrollerfahrern, die einer Streifenwagenbesatzung am Dienstag, 6. Juli 2021, gegen 20.25 Uhr aufgefallen waren und kontrolliert werden sollten.

Bereits im Bereich der Korschenbroicher Straße/ Erzbergerstraße erregten die beiden Verkehrsteilnehmer aufgrund ihrer Fahrweise die Aufmerksamkeit der Polizisten. Verkehrsbedingt konnten die beiden Motorrollerfahrer allerdings erst im Bereich der Aachener Straße/ Burggrafenstraße unter Hinzuziehung einer zweiten Streifenwagenbesatzung zur Verkehrskontrolle angehalten werden.

Einem der beiden Motorrollerfahrer gelang es, sich der Kontrolle durch Flucht in Richtung Innenstadt zu entziehen. Dabei kollidierte er mit seinem Roller mit dem Außenspiegel eines geparkten Autos, setzte aber seine Fahrt fort, ohne sich um den Verkehrsunfall zu kümmern. Gegen den bislang Unbekannten wird nun wegen Verkehrsunfallflucht ermittelt.

Auch der andere Rollerfahrer (19) wollte flüchten, konnte aber durch die Polizisten mittels Festhalten daran gehindert werden. Gegen das Festhalten leistete er Widerstand, konnte aber überwältigt werden. Es stellte sich heraus, dass an seinem Motorroller ein ungültiges Versicherungskennzeichen angebracht war. Somit hatte er ein Kraftfahrzeug ohne erforderlichen Versicherungsschutz geführt. Der Motorroller wurde sichergestellt, um ihn auf technische Veränderungen überprüfen zu lassen. Der Mönchengladbacher muss sich nun wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, dazu Fahren ohne Fahrerlaubnis und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verantworten. Der 19-Jährige gab an, den geflüchteten Rollerfahrer nicht zu kennen.

Während des Einsatzes tat sich ein Autofahrer (49) hervor, der sich lautstark über die polizeilichen Maßnahmen empörte, die Maßnahmen filmte und sich in beleidigender Weise gegenüber der Polizei äußerte. Es stellte sich heraus, dass es sich bei ihm um den Onkel des 19-Jährigen handelte, der „zufällig“ vor Ort war. Gegen ihn wird jetzt wegen Beleidigung und Zulassen des Fahrens ohne Versicherungsschutz strafrechtlich ermittelt. (wr)

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