Kreis Mettmann

POL-ME: Zu früh gefreut! – Mettmann – 1807111

Das kontrollierte LKW-Gespann war nicht zu beanstanden!

Mettmann (ots) – Im Zuge allgemeiner Schwerlastkontrollen stoppte ein Polizeikradfahrer vom Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde Mettmann, am Montagmorgen des 23.07.2018, gegen 08.50 Uhr, auf der Düsseldorfer Straße in Mettmann, einen beladenen Kleinlastwagen VW Crafter, der einen Anhänger zog, der mit einem Minibagger beladen war. Die Überprüfung des LKW-Gespanns auf die Beachtung zulässiger Gewichte und der Ladungssicherung, führten schnell zu einem erfreulichen Ergebnis. Die gesamte Ladung von LKW und Anhänger war vorbildlich gesichert und eigentlich gab es auch keinerlei sonstigen Beanstandungen. Mit der Aussage: „Besser kann man es nicht machen!“, wandte sich der Polizeibeamte deshalb dem 23-jährigen Fahrer aus Essen zu.

Doch, zu früh gefreit! Bei der Kontrolle des 23-jährigen Fahrers stellte sich heraus, dass dieser nur eine im Ausland erworbene Fahrerlaubnis der Klasse -B- vorweisen konnte, die nicht zum Führen der angetroffenen Fahrzeugkombination ausreicht. Gegen den Fahrer, aber auch gegen den Fahrzeughalter, der die Fahrt zuvor zugelassen hatte, mussten Strafanzeigen vorgelegt werden. Außerdem konnte zunächst auch keine Weiterfahrt des Gespanns zur geplanten Baustelle erfolgen, weil keiner der im LKW mitfahrenden Personen die nötige Fahrerlaubnis für das LKW-Gespann besaß. Ein passender Ersatzfahrer musste erst angefordert, dessen Eintreffen abgewartet werden, bevor der Transport erst viel später fortgesetzt werden konnte.

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Fax: 02104 / 982-1028

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