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POL-ME: Wieder keine Fahrerlaubnis in Karnevalskontrollen – Langengeld – 1703001

POL-ME: Wieder keine Fahrerlaubnis in Karnevalskontrollen - Langengeld - 1703001
Symbolbild: Nächtliche Verkehrskontrolle

Mettmann (ots) – Erst mit unseren Pressemitteilungen / ots 1702139 und 1702143 vom 27.02.2017 und 1702150 vom 28.02.2017, berichteten wir bereits davon, dass in angekündigten polizeilichen Verkehrskontrollen zur Karnevalszeit (siehe unsere Pressemitteilung 1702118 vom 22.02.2017 / „Kein närrischer Ausnahmezustand am Steuer!“) in Langenfeld wiederholt Fahrzeugführer angetroffen wurden, die nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind.

Ein weiterer Fall ereignete sich am nächtlich frühen (Ascher-) Mittwochmorgen des 01.03.2017, gegen 04.35 Uhr, auf der Düsseldorfer Straße in Langenfeld. Im Zuge der angekündigten Verkehrskontrollen wurde hier ein schwarzer PKW Fiat Punto aus Leverkusen angehalten und kontrolliert. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass die 33-jährige Fahrerin aus Leverkusen unter dem Einfluss von Drogen stand und dazu deutliche körperliche Reaktionen zeigte. Ein durchgeführter Drogenvortest belegte den Konsum von Amphetaminen. Zur Beweisführung wurde die ärztliche Entnahme einer Blutprobe veranlasst. Weitere Überprüfungen ergaben dann, dass die 33-jährige Leverkusenerin nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Diese wurde ihr in der Vergangenheit bereits rechtskräftig entzogen. Grund dafür war nach eigenen Angaben der Beschuldigten, dass sie damals bereits aufgefallen war, als sie unter Drogeneinfluss Kraftfahrzeuge führte.

Die Langenfelder Polizei leitete ein Strafverfahren gegen die 33-jährige Beschuldigte ein. Der Leverkusenerin wurde zudem ausdrücklich jedes weitere Führen führerscheinpflichtiger Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr untersagt. Weiterhin leitete die Langenfelder Polizei aber auch eine Anzeige gegen die 73-jährige Fahrzeughalterin des Fiats ein, welche die Benutzung ihres Fahrzeugs ohne Fahrerlaubnis erlaubte oder zumindest fahrlässig ermöglichte.

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