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Mettmann (ots) – Bereits mit unserer Pressemitteilung / ots 1702139 vom heutigen Tag berichteten wir von einem Ergebnis angekündigter polizeilicher Verkehrskontrollen zur Karnevalszeit in Langenfeld. Ebenfalls am Samstagabend des 25.02.2017, jedoch gegen 21.40 Uhr, waren weitere Kontrollmaßnahmen auf der Schneiderstraße gleichfalls erfolgreich. Zu dieser Zeit wurde der Renault Megane eines 32-jährigen PKW-Fahrers aus Bonn gestoppt. Auch dieser räumte sofort ein, nicht im Besitz der gültigen Fahrerlaubnis zum Führen eines PKW zu sein. Nach eigenen Angaben war ihm der Führerschein bereits wegen diverser Alkoholfahrten in der Vergangenheit entzogen worden.
Auch für diesen Beschuldigten dürfte eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nun in weite Ferne gerückt sein. Die Langenfelder Polizei leitete ein Strafverfahren gegen den 32-jährigen Mann aus Bonn ein, das auf den Vorwurf des „Fahrens ohne Fahrerlaubnis“ lautet.
Dem an diesem Samstagabend offenbar nicht alkoholisierten Beschuldigten wurde ausdrücklich jedes weitere Fahren ohne Fahrerlaubnis untersagt.
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