Kreis Mettmann

POL-ME: Motorrollerdiebe auf frischer Tat erwischt – Heiligenhaus – 1809128

Symbolbild: polizeiliche Festnahme

Mettmann (ots) – Einem aufmerksamen Zeugen ist es zu verdanken, dass die Polizei am frühen Mittwochmorgen, gegen 01:25 Uhr, des 26.09.2018 an der Abtskücher Straße in Heiligenhaus zwei Kfz- Diebe festnehmen konnte.

Gegen 01:10 Uhr, brachen zwei Täter in eine Garage am Ehemannshof in Heiligenhaus ein und stahlen aus dieser zwei Motorroller. Die Leichtkrafträder schoben sie anschließend auf die Ladefläche eines Mercedes Sprinters mit niederländischer Zulassung und entfernten sich anschließend mit dem Fahrzeug. Dabei wurden sie von dem Zeugen beobachtet, der umgehend die Polizei alarmierte. Die Beamten konnten im Rahmen der sofort eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen den beschrieben Transporter an der Abtskücher Straße antreffen und sowohl den 20- jährigen Fahrzeugführer als auch seinen 21- jährigen Begleiter, der sich zu dieser Zeit im Laderaum des Fahrzeuges versteckte, vorläufig festnehmen.

Bei einer Durchsuchung der Personen konnte eine geringe Menge Betäubungsmittel aufgefunden und sichergestellt werden. Bei der Kontrolle stellten sich zudem Auffälligkeiten heraus, die auf einen aktuellen Drogenkonsum des Fahrzeugführers hindeuteten. Aus diesem Grund wurde ein Urintest durchgeführt, welcher positiv reagierte. Der 20- jährige Niederländer, wie auch sein 21- jähriger Landsmann, wurden zur Wache nach Mettmann gebracht. Dort wurde dem 20-jährigen Fahrer eine Blutprobe entnommen. Weitere Ermittlungen ergaben, dass er auch nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war.

Gegen seinen 21- jährigen Komplizen bestand zudem ein Haftbefehl, der nach Zahlung der offenstehenden Geldbuße wieder außer Vollzug gesetzt wurde.

Der Mercedes Sprinter wurde mitsamt der aufgeladenen Motorroller zur Beweis- und Eigentumssicherung abgeschleppt und sichergestellt.

Nach den Vernehmungen wurden beide Beschuldigte, nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft, wieder entlassen. Sie werden sich in einem eingeleiteten Strafverfahren verantworten müssen.

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