Kreis Mettmann

POL-ME: Kleinserie von Fahrzeugaufbrüchen – Hilden – 2002160

25.02.2020 – 12:22

Polizei Mettmann

Mettmann (ots)

Am (Rosen-)Montag, dem 24.02.2020, in der Zeit zwischen 16.30 Uhr und 23.10 Uhr, kam es im Hildener Stadtgebiet zu einer Kleinserie von Fahrzeugaufbrüchen, bei denen ein oder mehrere bislang unbekannte Straftäter in der Mehrheit Fahrzeugscheiben geparkter Autos zertrümmerten, um aus den Fahrgasträumen der so aufgebrochenen Wagen von den Fahrzeugnutzern beim Parken zurückgelassene Handtaschen, Geldbörsen und diverse andere Gegenstände zu entwenden.

Betroffen von den bislang angezeigten Taten waren ein VW-Golf mit Solinger Kennzeichen auf der Straße Im Hock, ein Mercedes E220 mit Siegburger Kennzeichen an der Horster Allee und ein Ford Transit mit Wuppertaler Kennzeichen auf der Felix-Mendelssohn-Straße. An einem silbernen VW Golf mit Mettmanner Kennzeichen, der an der Lortzingstraße parkte, hatten der oder die Täter besonders leichtes Spiel. Hier war die Beifahrertür des Wagens beim Abstellen nicht ordnungsgemäß verschlossen worden. Aus diesem Fahrzeug verschwand ein mobiles Navigationsgerät.

Der bei dieser Serie angezeigter Fahrzeugaufbrüche insgesamt festgestellte Beute- und Sachschaden beläuft sich nach ersten Schätzungen auf mindestens 2.000,- Euro. Bisher liegen der Hildener Polizei noch keine konkreten Hinweise zu Identität, Herkunft und Verbleib des oder der Täter und der verschwundenen Beute vor. Maßnahmen zur Spurensicherung sowie weitere polizeiliche Ermittlungen wurden veranlasst, Strafverfahren eingeleitet. Sachdienliche Hinweise dazu nimmt die Polizei in Hilden, Telefon 02103 / 898-6410, jederzeit entgegen.

Aus gegebenem Anlass weist die Polizei noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass Kraftfahrzeuge keine Tresore sind. Sie selbst können viel dazu beitragen, nicht Opfer eines Kraftfahrzeugaufbruchs zu werden und gleichzeitig Dieben das Handwerk zu legen. Darum lautet der Appell an alle Fahrzeugbesitzer:

– Lassen Sie – selbst bei nur kurzfristigem Verlassen des

Fahrzeugs – grundsätzlich keine Wertgegenstände, weder sichtbar noch

versteckt, im Innenraum zurück ! – Nehmen Sie beim Verlassen des Fahrzeugs immer Ihr

Navigationsgerät und seine Halterung mit. Denken Sie daran: für

mobile Navigationsgeräte besteht beim Diebstahl aus Kraftfahrzeugen

im Regelfall kein Versicherungsschutz (grobe Fahrlässigkeit) ! – Räumen Sie Ihr Auto leer, bevor es jemand anderes tut. – Selbst vermeintlich wertlose Gegenstände, wie ein alter Rucksack

oder eine Plastiktüte, können Diebe dazu animieren einmal genauer

„nachzusehen“. – Haben Langfinger ein Fahrzeug aufgebrochen und leer geräumt,

sehen sich seine Besitzer oft vielen unangenehmen Konsequenzen

gegenüber. Der Schaden am Auto muss repariert und bei Polizei und

Versicherung gemeldet werden. Die gestohlenen Gegenstände sind meist

unwiederbringlich verloren und müssen neu beschafft werden. Der

ideelle Wert bleibt dabei oft unersetzlich. Gestohlene Ausweise

könnten missbraucht werden und zu weiteren Unannehmlichkeiten führen. Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann

– Polizeipressestelle –

Adalbert-Bach-Platz 1

40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010

Telefax: 02104 / 982-1028

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