Kreis Mettmann

POL-ME: Erfolgreiche Verkehrsüberwachung am frühen Sonntagmorgen – Hilden – 1809072

Symbolbild: Verkehrskontrollen am frühen Sonntagmorgen

Mettmann (ots) – Am frühen Sonntagmorgen des 16.09.2018, in der Zeit von 07.00 Uhr bis 07.45 Uhr, führten Einsatzkräfte der Polizei, auf der Hochdahler Straße in Hilden, allgemeine Verkehrskontrollen in einer Standkontrolle durch. Hierbei wurden zu der verkehrsarmen Zeit alle Fahrzeugführer kontrolliert, welche die Kontrollstelle passierten. Das Ergebnis der Kontrollen zeigt, dass polizeiliche Kontrollmaßnahmen selbst zu ungewöhnlicher Zeit durchaus ihre Berechtigung haben. Denn in nur 45 Minuten fielen unter anderem gleich zwei Fahrzeugführer auf, die nicht die erforderlichen Fahrerlaubnisse für die geführten Fahrzeuge besaßen.

In einem Fall handelte es sich dabei um den 49-jährigen Fahrer eines blauen PKW Skoda Fabia aus Oberhausen, der den kontrollierenden Beamten gestand, dass er schon seit acht Jahren regelmäßig ohne Führerschein unterwegs ist, weil ihm die Fahrerlaubnis damals nach mehreren Trunkenheitsfahrten endgültig entzogen wurde. Dennoch würde er den auf ihn zugelassenen Skoda seither immer wieder gerade an Wochenenden zu familiären Besuchen nutzen. Da den Beamten bei dieser Aussage Alkoholgeruch aus dem Atem des 49-Jährigen entgegenströmte, wurde ein Alkoholtest durchgeführt. Dieser fiel mit etwa 0,3 Promille (0,15 mg/l) zwar vergleichsweise gering aus, lieferte aber ergänzende Hinweise zur grundsätzlichen Ungeeignetheit des Oberhauseners, Kraftfahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum führen zu dürfen. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet und jedes weitere Führen führerscheinpflichtiger Kraftfahrzeuge ausdrücklich untersagt. Zur Sicherheit stellten die Beamten aber zusätzlich auch noch die Fahrzeugschlüssel des Skodas sicher.

Während der vorgenannte Oberhausener direkt zu Beginn der Polizeikontrolle sein Fehlverhalten einräumte, versuchte die zweiköpfige Besatzung eines roten PKW Peugeot 206 aus Köln zunächst vergeblich, sich einem drohenden Strafverfahren zu entziehen.

Sowohl der 31-jährige Fahrzeugführer aus Hilden, wie auch dessen 27-jähriger Beifahrer und Fahrzeughalter des Peugeots aus Köln, machten falsche Angaben zu ihren Personalien. Dieses fiel aber bei einer genaueren Identitätsfeststellung der Hildener Polizei genauso auf, wie der besondere Umstand, dass der 31-Jährige keine Fahrerlaubnis besitzt und zusätzlich auch noch alkoholisiert war (ca. 0,6 Promille). Erst jetzt gestand der Hildener ein, dass ihm die Fahrerlaubnis bereits vor einem halben Jahr nach Trunkenheitsfahrt entzogen wurde. Die Beamten leiteten Strafverfahren wegen Trunkenheitsfahrt und Fahren ohne Fahrerlaubnis gegen ihn ein. Den 27-jährigen Fahrzeughalter und Beifahrer aus Köln erwartet ebenfalls ein Strafverfahren, weil er die führerscheinlose Fahrt des Hildeners zuließ. Da auch der Fahrzeugbesitzer Alkohol getrunken hatte, mussten beide Männer am Sonntagmorgen ihren weiteren Weg zu Fuß antreten. Zusätzlich zu den eingeleiteten Strafverfahren werden sich die zwei demnächst auch noch wegen der Falschangabe ihrer Personalien verantworten müssen.

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