01.10.2020 – 10:31
Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
Hemer/Märkischer Kreis (ots)
Eine 48-jährige Hemeranerin ist offenbar auf einen Fake-Shop im Internet hereingefallen. Vor zehn Tagen bestellte sie bei dem Shop eine Waschmaschine und überwies in Vorkasse das Geld auf ein Auslandskonto. Der Shop schickte jedoch weder Auftragsbestätigung noch reagierte er auf Nachfragen. Deshalb erstattete die Frau Anzeige wegen Betrugs. Die Internet-Adresse ist inzwischen zumindest über die verwendete Domain-Adresse nicht mehr erreichbar.
Eine lange Lieferzeit allein ist noch kein „Betrugsfall“. Es gibt aber Verkaufsplattformen, die teilweise nur für Tage online stehen. Außer bunten Bildchen und einem ausländischen Konto haben sie aber eigentlich überhaupt nichts zu bieten. Seit der Corona-Phase greifen viele Kunden auf die vermeintlich einfache Alternative zurück, im Internet nach günstigen Angeboten zu suchen. Vor Begeisterung über einen Preis lassen sie alle Vorsichtsregeln außer Acht.
Die Polizei rät:
– Auf ein Impressum achten. Aber natürlich können auch dort alle
Angaben gefälscht sein.
– Deshalb im Internet nach „Fake-Shop“ suchen und die dortigen
Listen prüfen! Auch Verbraucherzentralen halten Infos bereit.
Auch der Shop, den die Hemeranerin nutzte, wird in den
einschlägigen Foren diskutiert.
– Sichere Zahlungsmethoden wie „Kauf auf Rechnung“ wählen.
Abbuchungen vom Girokonto, Kreditkartenzahlungen lassen sich
rückabwickeln – unter Umständen auch Überweisungen. Allerdings
müssen sich Kunden schnellstmöglich mit ihrer Bank in Verbindung
setzen.
– Extreme Schnäppchenpreise sollten misstrauisch machen.
– Sichern Sie Beweise (z.B. per Screenshot).
– Lesen Sie Produktbeschreibungen: Verkauft der Anbieter das
gesuchte Produkt oder nur die Verpackung?
– Beim Kauf über Auktionsplattformen: Lassen Sie sich nicht auf
Angebote von Verkäufern ein, die Ware am Auktionshaus vorbei zu
erwerben. Das hebelt alle Käuferschutz-Funktionen aus. Bei
teuren Artikeln den Treuhandservice nutzen!
– Schützen Sie Mail-, aber auch Kundenkonten mit unterschiedlichen
Passwörtern aus mindestens acht Zeichen (Klein- und
Großbuchstaben, Sonderzeichen und Zahlen). Je länger, desto
besser. Wenn möglich, Push-Informationen aktivieren, die zeitnah
über Kontobewegungen, Bestellungen oder Buchungen informieren.
Bewertungen anderer Kunden ernst nehmen.
– Im Zweifel erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
Pressestelle Polizei Märkischer Kreis
Telefon: +49 (02371) 9199-1220 bis -1222
E-Mail: pressestelle.maerkischer-kreis@polizei.nrw.de
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