Kreis Kleve

POL-KLE: Kreis Kleve – Wochenbilanz der Verkehrskontrollen / Bilanz der Roadpolkontrollen „Truck & Bus“

Kreis Kleve (ots)

In der Woche vom 06.11.2023 bis 12.11.2023 stellte die Polizei im Kreis Kleve bei Schwerpunktkontrollen 74 Geschwindigkeitsverstöße fest.

Zusätzlich stellten die Beamtinnen und Beamten während dieser Kontrollen 22 weitere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung fest. Hier ging es meist um die Handybenutzung während der Fahrt, Vorfahrtsverletzungen und Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes.

In zwölf Fällen wurden Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet, ebenfalls zwölfmal legten die Einsatzkräfte Anzeigen wegen des Fahrens unter Alkohol- oder Drogeneinfluss vor.

Auch Rad- und Pedelecfahrende wurden durch die Polizei im Kreis Kleve kontrolliert. Dabei wurden insgesamt 25 Verstöße festgestellt und ein Verwarngeld gegen die Betroffenen ausgesprochen.

Im Rahmen der länderübergreifenden Roadpol-Kontrollen „Truck & Bus“ führte die Polizei am Freitag (10.11.2023) eine kooperative Kontrolle zur Überwachung des gewerblichen Güterverkehrs durch. Eingebunden waren auch Beamte sowie Regierungsbeschäftigte der Autobahnpolizei Düsseldorf, die vor Ort eine mobile Radlastwaage nutzten.

Bei mehreren Sattelzügen stellten die Einsatzkräfte Überschreitungen des zulässigen Gesamtgewichts fest. In drei Fällen lag eine Überladung von über 20 Prozent vor. Nicht nur die Fahrer, sondern auch die für die Disposition verantwortlichen Halter oder Unternehmer erwarten nun Bußgeldbescheide.

Bei mehreren Lkw war zudem die Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert. In einem Fall verfügte der Fahrer nicht über die nötige Qualifizierung als Berufskraftfahrer zur Durchführung der Fahrt. Weitere Verstöße wurden wegen des technischen Zustandes und der Nichteinhaltung der Lenk- und Ruhezeiten festgestellt.

In zwölf Fällen wurde vor Ort die Weiterfahrt untersagt bis alles seine Ordnung hatte.

Darüber hinaus leiteten die Beamten in der gesamten Roadpol-Kontrollwoche drei Verfahren zur Gewinnabschöpfung wegen Überladung ein. Diese Verfahren können eingeleitet werden, wenn durch eine nicht unerhebliche Ordnungswidrigkeit ein Vorteil durch Gewinn generiert wird, der bei einer ordnungsgemäßen Durchführung des Transports nicht zustande gekommen wäre. Dies dient der Förderung und Erhaltung eines fairen Wettbewerbs.

Im gesamten Kreisgebiet finden weiterhin Schwerpunktkontrollen statt, um schwere Verkehrsunfälle zu verhindern. (ms)

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