Kreis Kleve

POL-KLE: Kalkar – Verkehrsunfall mit Fahrradfahrern

Kalkar (ots)

Am Samstag (03. September 2022), kam es gegen 08:30 Uhr zu einem Verkehrsunfall mit zwei Fahrradfahrern. Ein 29-jähriger aus Kleve war mit seinem Pedelec auf dem Radweg Griether Straße unterwegs und schaute während der Fahrt auf sein Mobiltelefon. Dadurch übersah er einen entgegenkommenden 57-jährigen Radfahrer und es kam zur Kollision. Durch den Zusammenstoß stürzten beide Unfallbeteiligten zu Boden und verletzten sich leicht.

Die Polizei Kleve empfiehlt, lassen Sie während der Fahrt mit dem Fahrrad, das Mobiltelefon in der Tasche, da eine Nutzung nicht nur zu Unfällen sondern auch zu Bußgeldern führen kann.

Lesen Sie weiterführend, einen Auszug zum Thema Handynutzung während des Radfahrens, aus dem Bussgeldkatalog:

Darf ich das Handy auf dem Fahrrad benutzen?

Für Radfahrer gelten im Hinblick auf das Handy ähnliche Regeln wie für Autofahrer und andere Kraftfahrer. Nach § 23 Abs. 1a) StVO darf kein Fahrer während der Fahrt kein elektronisches Geräte benutzen, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient, wenn er es dafür in der Hand halten muss.

Welche Sanktionen drohen, wenn ich auf dem Fahrrad telefoniere?

Das Telefonieren mit dem Handy während der Fahrt kostet mindestens 55 Euro Bußgeld. Der Betrag steigt im Falle einer Gefährdung auf 75 Euro und bei einem Unfall auf 100 Euro.

Unter welchen Umständen ist die Benutzung des Handys auf dem Fahrrad erlaubt?

Radfahrer dürfen ihr Smartphone nur benutzen, wenn sie das Gerät in einer entsprechenden Halterung anbringen und für dessen Bedienung nur kurz den Blick vom Verkehrsgeschehen abwenden. Auch diesbezüglich gelten ähnliche Vorgaben wie beim Handy am Steuer eines Autos.

Rückfragen bitte an:

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Telefon: 02821 504 1111

E-Mail: pressestelle.kleve@polizei.nrw.de

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