Kreis Gütersloh

POL-GT: Verdächtige Beobachtungen in Schloß Holte-Stukenbrock

09.05.2019 – 10:04

Polizei Gütersloh

Gütersloh (ots)

Schloß Holte-Stukenbrock (FK) – Am Mittwochabend (08.05.) wurde die Polizei Gütersloh über verdächtige Beobachtungen an der Jahnstraße unterrichtet.

Wie die Eltern des Kindes angaben, wurde ihr siebenjähriger Sohn am Mittag (11.40 Uhr) von einem bislang unbekannten Mann angesprochen. Dies geschah an den Fahrradständern der Schule an der Jahnstraße. Der ca. 20 Jährige Unbekannte fragte, ob der Junge mit ihm mitkommen wolle. Anschließend fuhr der Junge mit dem Fahrrad davon.

Der Mann konnte wie folgt beschrieben werden: Er war ca. 175cm

groß, hatte eine schlanke Statur und sprach deutsch ohne Akzent. Er

trug eine Jeanshose und eine weiße Mütze. Die Polizei Gütersloh hat

die Ermittlungen dazu aufgenommen. Hinweise und Angaben dazu nehmen

wir unter der Telefonnummer 05241 869-0 entgegen. Weitere

Verhaltenstipps, wenn Ihr Kind von einem Vorfall berichtet, bei dem

es von einer fremden Person angesprochen und sogar bedrängt wurde:

– Erlauben Sie Ihrem Kind ausdrücklich, dass es „Nein“ sagen darf,

wenn ihm etwas „komisch“ vorkommt, es sich unwohl fühlt oder es

sich in Gefahr wähnt. Die Botschaft ist: „Keiner darf etwas von

dir verlangen, was du nicht möchtest!“

– Nehmen Sie sich Zeit, mit Ihrem Kind über seinen Tagesablauf,

über seine Sorgen und Nöte zu sprechen. Täter bereiten ihre

Taten oftmals vor und eine kleine Beobachtung Ihres Kindes oder

ein „komisches“ Gefühl könnten wichtig sein, um Vorbereitungen

zu erkennen und Weiteres abzuwehren. Kinder müssen lernen, ihren

Gefühlen vertrauen zu können.

– Üben Sie mit Ihrem Kind in kleinen Rollenspielen, wie es sich

verhalten kann. Es sind „Was-tue-ich-wenn“-Spiele.

– Warnen Sie dabei nicht vor Fremden, sondern vor Taten. Kinder

wissen mit dem Erwachsenen-Begriff „fremd“ oftmals nichts

anzufangen. Für Kinder ist schon derjenige nicht mehr fremd, der

sich mit Namen vorstellt oder das Kind mit dessen Namen

anspricht („Der kennt mich doch“).

– Üben Sie mit Ihrem Kind, wie es sich in bedrohlichen Situationen

verhalten soll. Es soll weglaufen, andere Erwachsene ansprechen,

um Hilfe bitten oder auch laut um Hilfe schreien.

– Ermuntern Sie Ihr Kind, um Hilfe zu bitten, wenn es Hilfe

braucht.

– Überlegen Sie mit Ihrem Kind, wo und bei wem es sich im Notfall

Hilfe holen kann.

– Ihr Kind sollte den Polizeiruf 110 kennen. Erklären Sie Ihrem

Kind, dass es bei Gefahr ohne Geld und ohne Telefonkarte von

jeder öffentlichen Telefonzelle und mit jedem Handy aus die

Polizei rufen kann.

– Sie sollten wissen, wo und mit wem Ihr Kind die Freizeit

verbringt.

– Legen Sie mit Ihrem Kind Wege und Orte fest, an denen es sich

aufhalten darf.

– Halten Sie Ihr Kind zur Pünktlichkeit an. Treffen Sie

Absprachen! Halten Sie selbst ebenfalls getroffene Absprachen

ein, denn das Kind lernt „am Modell“! Erklären Sie dem Kind,

wohin Sie gehen und wann Sie zurückkehren. Ein Kind muss wissen,

wo es Sie erreichen kann.

– Nach Möglichkeit sollte Ihr Kind in Gruppen mit anderen Kindern

zur Schule gehen und sich z.B. auf Spielplätzen aufhalten.

– Legen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind fest, wer es von der Schule

oder vom Kindergarten abholen darf und mit wem es mitgehen darf.

Das sollten nur maximal drei bis vier vertraute Personen sein.

Die Regel gilt: „Geh nur mit diesen Menschen und mit niemand

sonst!“

– Verständigen Sie in Akutsituationen sofort über Notruf 110 die

Polizei, damit weitere Maßnahmen schnell eingeleitet werden

können.

– Informieren Sie auch dann die Polizei, wenn die Tat schon einige

Stunden zurückliegt.

– Die Polizei nimmt Ihre Schilderung immer ernst. Dazu sind

detaillierte Angaben Ihres Kindes zu den Tatumständen und zur

Täterbeschreibung erforderlich. Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Polizei Gütersloh

Pressestelle Polizei Gütersloh

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