09.05.2019 – 10:04
Polizei Gütersloh
Gütersloh (ots)
Schloß Holte-Stukenbrock (FK) – Am Mittwochabend (08.05.) wurde die Polizei Gütersloh über verdächtige Beobachtungen an der Jahnstraße unterrichtet.
Wie die Eltern des Kindes angaben, wurde ihr siebenjähriger Sohn am Mittag (11.40 Uhr) von einem bislang unbekannten Mann angesprochen. Dies geschah an den Fahrradständern der Schule an der Jahnstraße. Der ca. 20 Jährige Unbekannte fragte, ob der Junge mit ihm mitkommen wolle. Anschließend fuhr der Junge mit dem Fahrrad davon.
Der Mann konnte wie folgt beschrieben werden: Er war ca. 175cm
groß, hatte eine schlanke Statur und sprach deutsch ohne Akzent. Er
trug eine Jeanshose und eine weiße Mütze. Die Polizei Gütersloh hat
die Ermittlungen dazu aufgenommen. Hinweise und Angaben dazu nehmen
wir unter der Telefonnummer 05241 869-0 entgegen. Weitere
Verhaltenstipps, wenn Ihr Kind von einem Vorfall berichtet, bei dem
es von einer fremden Person angesprochen und sogar bedrängt wurde:
– Erlauben Sie Ihrem Kind ausdrücklich, dass es „Nein“ sagen darf,
wenn ihm etwas „komisch“ vorkommt, es sich unwohl fühlt oder es
sich in Gefahr wähnt. Die Botschaft ist: „Keiner darf etwas von
dir verlangen, was du nicht möchtest!“
– Nehmen Sie sich Zeit, mit Ihrem Kind über seinen Tagesablauf,
über seine Sorgen und Nöte zu sprechen. Täter bereiten ihre
Taten oftmals vor und eine kleine Beobachtung Ihres Kindes oder
ein „komisches“ Gefühl könnten wichtig sein, um Vorbereitungen
zu erkennen und Weiteres abzuwehren. Kinder müssen lernen, ihren
Gefühlen vertrauen zu können.
– Üben Sie mit Ihrem Kind in kleinen Rollenspielen, wie es sich
verhalten kann. Es sind „Was-tue-ich-wenn“-Spiele.
– Warnen Sie dabei nicht vor Fremden, sondern vor Taten. Kinder
wissen mit dem Erwachsenen-Begriff „fremd“ oftmals nichts
anzufangen. Für Kinder ist schon derjenige nicht mehr fremd, der
sich mit Namen vorstellt oder das Kind mit dessen Namen
anspricht („Der kennt mich doch“).
– Üben Sie mit Ihrem Kind, wie es sich in bedrohlichen Situationen
verhalten soll. Es soll weglaufen, andere Erwachsene ansprechen,
um Hilfe bitten oder auch laut um Hilfe schreien.
– Ermuntern Sie Ihr Kind, um Hilfe zu bitten, wenn es Hilfe
braucht.
– Überlegen Sie mit Ihrem Kind, wo und bei wem es sich im Notfall
Hilfe holen kann.
– Ihr Kind sollte den Polizeiruf 110 kennen. Erklären Sie Ihrem
Kind, dass es bei Gefahr ohne Geld und ohne Telefonkarte von
jeder öffentlichen Telefonzelle und mit jedem Handy aus die
Polizei rufen kann.
– Sie sollten wissen, wo und mit wem Ihr Kind die Freizeit
verbringt.
– Legen Sie mit Ihrem Kind Wege und Orte fest, an denen es sich
aufhalten darf.
– Halten Sie Ihr Kind zur Pünktlichkeit an. Treffen Sie
Absprachen! Halten Sie selbst ebenfalls getroffene Absprachen
ein, denn das Kind lernt „am Modell“! Erklären Sie dem Kind,
wohin Sie gehen und wann Sie zurückkehren. Ein Kind muss wissen,
wo es Sie erreichen kann.
– Nach Möglichkeit sollte Ihr Kind in Gruppen mit anderen Kindern
zur Schule gehen und sich z.B. auf Spielplätzen aufhalten.
– Legen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind fest, wer es von der Schule
oder vom Kindergarten abholen darf und mit wem es mitgehen darf.
Das sollten nur maximal drei bis vier vertraute Personen sein.
Die Regel gilt: „Geh nur mit diesen Menschen und mit niemand
sonst!“
– Verständigen Sie in Akutsituationen sofort über Notruf 110 die
Polizei, damit weitere Maßnahmen schnell eingeleitet werden
können.
– Informieren Sie auch dann die Polizei, wenn die Tat schon einige
Stunden zurückliegt.
– Die Polizei nimmt Ihre Schilderung immer ernst. Dazu sind
detaillierte Angaben Ihres Kindes zu den Tatumständen und zur
Täterbeschreibung erforderlich. Rückfragen von Medienvertretern bitte an:
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