Kreis Gütersloh

POL-GT: Hinweise zu Versammlungen im Kreis Gütersloh

18.06.2020 – 14:16

Polizei Gütersloh

Gütersloh (ots)

Gütersloh Kreis Gütersloh (FK) – Am Mittwoch (17.06.) wurde bekannt, dass die Coronainfektionszahlen im Kreis Gütersloh stark angestiegen sind. Als Folge wurden ab Donnerstagmorgen unter anderem Kindertagesstätten und Schulen wieder geschlossen. Diese Maßnahmen wurden eingeleitet, um die Gefahr der Weiterverbreitung des Virus zu minimieren. Der Polizei ist bewusst, dass diese Entwicklung viele Menschen im Kreis betrifft. Diese Einschränkungen gehen auch mit einer emotionalen Betroffenheit einher. Dafür haben wir großes Verständnis. Am Donnerstag ist es dann zu verschiedenen nicht ordnungsgemäß angemeldeten Versammlungen in Rheda-Wiedenbrück gekommen.

Deshalb weisen wir darauf hin, dass Versammlungen, Kundgebungen und Aufzüge grundsätzlich bei der Kreispolizei Gütersloh als Versammlungsbehörde mit einem Vorlauf von 48 Stunden anzumelden sind. Eine Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes liegt vor, wenn mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung zusammen kommen. Für die Polizei besteht dann die Pflicht, Versammlungen, Kundgebungen und Aufzüge jeglicher Gruppierungen als Ausdruck der verfassungsrechtlich garantierten Versammlungs- und Meinungsfreiheit zu ermöglichen und falls erforderlich auch zu schützen. Eine angemeldete Versammlung kann nur verboten oder von bestimmten Auflagen abhängig gemacht werden, wenn aufgrund nachvollziehbarer Prognosen konkrete und bedeutende Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung zu erwarten sind. Bei der Durchführung von Versammlungen sind derzeit zusätzlich die besonderen Einschränkungen durch die Coronaschutzverordnung zu beachten. Die Durchführung einer nicht angemeldeten Versammlung wird durch die Polizei als Straftat verfolgt.

Weitere Angaben zu den Anmeldungen finden Sie auf unserer Internetseite. https://guetersloh.polizei.nrw/artikel/allgemeine-info rmationen-zum-versammlungswesen-0

Die Polizei Gütersloh gewährleistet rund um die Uhr die Sicherheit im Kreis. Der Polizeiruf 110 ist jederzeit für Sie erreichbar.

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