Kreis Euskirchen

POL-EU: Hund in überhitztem Pkw belassen – Verstoß gegen Tierschutzgesetz – Tipps

Euskirchen (ots)

Eine aufmerksame Zeugin meldete am Dienstag (19. Juli), am bislang heißesten Tag des Jahres, gegen 18.45 Uhr, einen Hund in einem komplett geschlossenen Pkw in der prallen Sonne auf einem Parkplatz am Bahnhof in Euskirchen.

Ein kleiner Hund saß stark hechelnd auf dem Fahrersitz. In der näheren Umgebung gab sich niemand als Besitzer des Fahrzeugs zu erkennen.

Beim Eintreffen der Polizei lag die Außentemperatur bei 36 Grad Celsius.

Durch die Polizei wurde die Feuerwehr verständigt, die ein Fahrzeugfenster öffnete und den Hund befreite.

Unmittelbar nach dem Öffnen des Fahrzeugs erschien eine Frau (34) aus der Gemeinde Blankenheim.

Sie machte auf die Frage, warum sie den Hund im Fahrzeug gelassen habe, die Angabe, dass sie „nur kurz einkaufen gehen wollte“ und die Leine zu Hause vergessen habe. Aus diesem Grund habe sie den Hund nicht mitgenommen.

In dem Fahrzeug befand sich kein Gefäß mit Trinkwasser für den Hund. Die Temperatur im Fahrzeug lag gefühlt noch deutlich über den 36 Grad der Außentemperatur.

Dem geschwächt wirkenden (leicht taumelnden) Hund wurde sofort ein Gefäß mit Trinkwasser hingestellt, aus dem er sich reichlich bediente.

Gegen die Frau wurde eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz gefertigt.

Die aktuelle Hitzewelle macht Mensch und Tier zu schaffen.

Tiere können nicht aussteigen oder das Fenster öffnen.

Tipps der Polizei:

– Wer ein Tier im überhitzten Auto sieht, sollte versuchen, den

Besitzer ausfindig zu machen

– Ist das Auto niemandem zuzuordnen – „110“ wählen

– Fahrzeugescheibe NUR bei akuter Lebensgefahr für das Tier selbst

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