29.04.2019 – 12:00
Kreispolizeibehörde Euskirchen
Kreis Euskirchen (ots)
Natürlich hat die Mainacht, mit all ihren Facetten, auch einen hohen Stellenwert im Kreis Euskirchen.
Für die Ausübung von Traditionen können keine Ausnahmeregelungen verkehrsrechtlicher Art geltend gemacht werden. Die rechtlichen Bestimmungen werden somit auch in dieser Nacht nicht außer Kraft gesetzt.
Um die Mainacht „unbeschadet“ zu überstehen, einige Verhaltenstipps der Polizei:
– Anhänger sind grundsätzlich nicht zum Personentransport im
Straßenverkehr ausgerichtet. Tritt ein Schadensfall ein, ist ein
Versicherungsschutz fraglich. – Bei widerrechtlichen Personentransport kann ein Anhänger
zulassungspflichtig werden. Verstöße werden als Straftaten
geahndet. – Beim Einsatz von landwirtschaftlichen Zugmaschinen ist eine
Zweckbindung für die Nutzung der Führerscheine L oder T
zwingend. Beim Transport von Maibäumen könnten sich so auch
führerscheinrechtliche Probleme einstellen. Sollte eine
Zweckbindung verneint werden, ist die Fahrerlaubnis B/BE
erforderlich. – Die grundsätzlichen Regelungen zur Ladungssicherung finden
natürlich auch in der Mainacht Anwendung. Rückfragen von Medienvertretern bitte an:
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