Kreis Euskirchen

POL-EU: Brauchtum zum 1. Mai: Verhaltenstipps der Polizei

29.04.2019 – 12:00

Kreispolizeibehörde Euskirchen

Kreis Euskirchen (ots)

Natürlich hat die Mainacht, mit all ihren Facetten, auch einen hohen Stellenwert im Kreis Euskirchen.

Für die Ausübung von Traditionen können keine Ausnahmeregelungen verkehrsrechtlicher Art geltend gemacht werden. Die rechtlichen Bestimmungen werden somit auch in dieser Nacht nicht außer Kraft gesetzt.

Um die Mainacht „unbeschadet“ zu überstehen, einige Verhaltenstipps der Polizei:

– Anhänger sind grundsätzlich nicht zum Personentransport im

Straßenverkehr ausgerichtet. Tritt ein Schadensfall ein, ist ein

Versicherungsschutz fraglich. – Bei widerrechtlichen Personentransport kann ein Anhänger

zulassungspflichtig werden. Verstöße werden als Straftaten

geahndet. – Beim Einsatz von landwirtschaftlichen Zugmaschinen ist eine

Zweckbindung für die Nutzung der Führerscheine L oder T

zwingend. Beim Transport von Maibäumen könnten sich so auch

führerscheinrechtliche Probleme einstellen. Sollte eine

Zweckbindung verneint werden, ist die Fahrerlaubnis B/BE

erforderlich. – Die grundsätzlichen Regelungen zur Ladungssicherung finden

natürlich auch in der Mainacht Anwendung. Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

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