Coesfeld (ots)
Ohne Versicherungsschutz war ein 14-jähriger Lüdinghauser am Karfreitag (15.04.22) auf einem E-Scooter unterwegs. Polizisten stoppten ihn gegen 20.35 Uhr auf der Olfener Straße. Sie untersagten ihm die weitere Nutzung, solange kein Versicherungsschutz besteht und leiteten ein Strafverfahren ein.
Die Polizei weist auf folgendes hin:
– Es muss ein Versicherungsschutz bestehen (Versicherungsplakette
muss angebracht sein)
– Das Führen solcher Fahrzeuge ist erst ab 14 Jahren erlaubt.
– Es gelten die Regeln des §24a StVG zum Konsum von Alkohol und
berauschenden Mitteln.
– Die Mitnahme von Personen und Gegenständen auf dem Trittbrett
ist verboten.
– Die Nutzung von Gehwegen und Fußgängerzonen ist untersagt. Rückfragen bitte an:
Polizei Coesfeld
Pressestelle
Telefon: 02541-14-290 bis -292
Fax: 02541-14-195
http://coesfeld.polizei.nrw
Original-Content von: Polizei Coesfeld, übermittelt durch news aktuell