Kreis Borken

POL-BOR: Vreden – Mit „frisiertem“ Motorroller gefahren

Vreden (ots)

Flott unterwegs war am Dienstag, 28.06.2022, der Fahrer eines Motorrollers in Vreden. Polizeibeamte kontrollierten den 16-Jährigen auf der L608 – dieser war deutlich schneller als mit 25 km/h unterwegs gewesen. Dabei stellte sich heraus, dass sein fahrbarer Untersatz technische Veränderungen aufwies. Die erforderliche Fahrerlaubnis konnte der Vredener nicht vorweisen. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und leiteten ein Strafverfahren ein. (to)

Hintergrundinformation zum Thema:

Die Polizei stößt bei ihren Kontrollen immer wieder auf Motorroller, die entsprechende technische Veränderungen aufweisen. Das zieht Folgen nach sich, die weit über das Strafverfahren hinausgehen können. Bei einem Unfall drohen drastische Konsequenzen – nicht zuletzt können diese in finanzieller Hinsicht Ausmaße annehmen, die die Betroffenen über Jahre belasten. Denn Versicherer stellen möglicherweise erhebliche Regressforderungen. Kosten bringen auch der Rückbau des Rollers und eine mögliche Begutachtung durch Sachverständige mit sich. Darüber hinaus sorgt das „Frisieren“ des motorisierten Untersatzes für weitere Nachteile: Es drohen Probleme beim Erwerb eines Führerscheins. Insbesondere kann die Führerscheinstelle, der solche Fälle grundsätzlich mitgeteilt werden, bei Zweifeln an der Eignung des Führerscheininhabers- oder -bewerbers Maßnahmen anordnen wie etwa eine kostenpflichtige medizinisch-psychologische-Untersuchung. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass ein Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis an eine gewisse „Bewährungszeit“ gebunden wird. Und nicht zuletzt erhöhen technische Veränderungen an einem motorisierten Zweirad die Gefahren im Straßenverkehr – insbesondere, wenn die Technik in Gestalt von Rahmen, Reifen und Bremsen nicht auf die höhere Geschwindigkeit ausgelegt ist. All das zeigt: Der illegale kurzfristige Zugewinn an Tempo kann niemals die Gefahren und Nachteile aufwiegen, die dem in vieler Hinsicht gegenüberstehen.

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