Kreis Borken

POL-BOR: Kreis Borken/Schöppingen – Gewerblichen Personen- und Güterverkehr unter die Lupe genommen

13.06.2019 – 16:00

Kreispolizeibehörde Borken

Kreis Borken/Schöppingen (ots)

Falsch gesicherte Ladung, überladenes Fahrzeug oder Fahrer, die ohne die erforderliche Fahrerkarte unterwegs waren: Nur drei Beispiele für die Verstöße, die Kräfte der Polizei am Dienstag bei einer besonderen Kontrollaktion in Schöppingen festgestellt haben. In Kooperation mit weiteren Behörden nahmen sie dort sechs Stunden lang Fahrzeuge des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs unter die Lupe.

Der Verkehrsdienst und die Kradgruppe der Kreispolizeibehörde Borken hatten für diese Schwerpunktkontrolle an der L 579 in Fahrtrichtung Schöppingen eine Kontrollstelle eingerichtet. Beteiligt waren als Kooperationspartner ein Beamter mit einem Prüf-Kfz der Bundesamtfür Güterfernverkehr (BAG), drei Mitarbeiter des Veterinäramtes und der Lebensmittelüberwachung sowie zwei Mitarbeiter der Bußgeldstelle des Kreises. Mitarbeiter von Straßen.NRW hatten dafür Sorge getragen, die Kontrollstelle auch nutzbar zu machen.

Insgesamt wurden durch Vorauswahl des Kradfahrers rund 25 Lkw bzw. Fzg.-Kombinationen / Gespanne zur Kontrollstelle gelotst. Dort trafen die Fahrer auf die Mitarbeiter der unterschiedlichen Behörden und Fachbereiche und mussten sich selbst als auch ihre Fahrzeuge und Beladung entsprechenden Kontrollen unterziehen lassen. Dies fand alles in einem unterstützenden Rahmen statt, so dass es auch unter den Kontrollkräften zu einem regen Austausch kam.

Knapp die Hälfte der kontrollierten Personen und Fahrzeuge wies ahndungswürdige Beanstandungen auf. Dies waren in erster Linie: – Verstöße gegen Sozialvorschriften im gewerblichen Güterverkehr wie Nichteinhaltung der Lenk- und Ruhezeiten, fehlende Arbeitszeitnachträge oder Fahren ohne Fahrerkarte /Fehlbedienung des EG-Kontrollgeräts. Hierzu wurden fünf Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt, die sowohl Halter als auch Fahrer betreffen. – Verstöße gegen die Ladungssicherung: nicht geeignetes Sicherungsmaterial genutzt oder nicht fachgerecht angebracht, so dass das Herabfallen oder Verrutschen von Ladung nicht ausgeschlossen werden konnte. In einem Fall hatte ein Traktorfahrer auf seinem Anhänger zwei Sandsteinblöcke geladen, die lediglich mit jeweils zwei Spanngurten „optisch gesichert“ wurden. Sie waren nicht fachgerecht angelegt, es waren keine Rutschhemmer und Kantenschoner verwendet worden und der Formschluss war weder zur Seite noch nach vorn gegeben. Zudem war der Anhänger in nicht mehr einwandfreiem Zustand und wurde nun aufgrund fehlender Kennzeichnung zulassungspflichtig. In einem weiteren Fall hatte ein Lkw mit Container-Anhänger drei Container geladen. Einer der Container stand ohne Kettensicherung nur auf der Zugmaschine. Auch in diesem Fall wurde die Ladungssicherung geahndet. Insgesamt wurden sechs Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt. – Überladungen: Eine Sattelzugeinheit mit Tieflader war derart überladen und die Ladungssicherung so mangelhaft, dass die Weiterfahrt untersagt und das Gespann am Kontrollort verbleiben musste bis zur Umladung auf ein geeignetes Fahrzeug. Der Beamte der BAG half schnell und fachgerecht, indem er sein technisches Equipment, hier eine Achslastwaage, zum Einsatz brachte: Die Achsen der Zugmaschine und des unter anderem mit einem Bagger beladenen Tiefladeranhängers wurden gewogen. Dabei stellte sich heraus, dass die Antriebsachse um 34,8 Prozent überladen war, eine Genehmigung zur Beförderung von überbreiter Ladung nicht erteilt war, ein Fahrzeugschein nicht mitgeführt wurde, der 28-jährige Fahrer ohne Fahrerkarte das digitale Kontrollgerät genutzt hatte und auch keine Nachträge der Arbeitszeiten vorhielt. Zudem hatte er seine Geschwindigkeit mit dem Gespann um vorwerfbare 24 km/h überschritten. Für ihn und auch den Halter bedeuteten das zwei Anzeigen wegen Verstöße gegen Sozialvorschriften, zwei Anzeigen wegen Überladung, Ladungssicherung und Geschwindigkeitsüberschreitung sowie eine Anzeige wegen Fahrens ohne Genehmigung der Überbreite. In einem anderen Fall wurde ein mit Mutterboden beladener Lkw eines Gartenbaubetriebes zur Waage gebracht. Das Ergebnis: eine enorme Überladung von 36 Prozent. – veterinäre Kontrollen: Sie erbrachten keine gravierenden Beanstandungen, hauptsächlich waren Transportpapiere nicht vollständig. In einem Fall hatte ein Lkw eine Beladung mit Sauen auf einer Ebene. Dabei ist eine Gruppengröße von fünf, maimal sechs Tieren gestattet. Bei der Kontrolle waren die Gruppen jedoch in fünf und neun Tiere unterteilt. Dementsprechend leiteten die Mitarbeiter des Veterinäramtes ein Bußgeldverfahren ein. – Lebensmittelüberwachung: Diese konnte insbesondere an den vielen Kühltransportfahrzeugen vorgenommen werden. Dabei ging es um Beladungen mit Gütern für Bäckereien (Wurst- und Käsewaren), Frischfleisch, haltbar gemachte Fleischprodukte, Milcherzeugnisse und ähnliches. Eine Beanstandung gab es in diesem Sektor nicht.

Diese kooperativen Straßenverkehrskontrollen werden auch im weiteren Verlauf des Jahres durch den Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde Borken initiiert, da sie eine ganzheitliche Verkehrsüberwachung bieten können und das Miteinander der beteiligten Dienststellen fördern, aber auch zum Großteil.

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