Krefeld

POL-KR: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und Polizei Krefeld: Raub in Wohnung vom 11. Juni 2019 geklärt – Tatverdächtiger in Untersuchungshaft

22.06.2019 – 12:16

Polizeipräsidium Krefeld

Krefeld (ots)

Der Raubüberfall in einer Wohnung an der Aldekerker Straße vom 11. Juni 2019 ist aufgeklärt. Die intensiven Ermittlungen der Ermittlungskommission haben nach nur zehn Tagen zu einer Festnahme geführt. Es handelt sich um einen 39 Jahre alten Mann aus Bremen. Er wurde heute auf Antrag der Staatsanwaltschaft Krefeld wegen schweren Raubes einem Haftrichter vorgeführt und befindet sich in Untersuchungshaft.

Wie bereits berichtet, klingelte am 11. Juni 2019 ein maskierter Mann an der Haustür der 77-jährigen Seniorin und drängte sie in ihr Haus. Dort schlug er mehrfach auf sie ein, fesselte sie und raubte ihr anschließend die Geldbörse. Die Seniorin kam mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus. Sie ist auf dem Wege der Besserung. Wegen der besonderen psychischen Belastung kümmert sich der polizeiliche Opferschutz um die Frau. (Link zur Pressemitteilung: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50667/4294474).

Die Polizei Krefeld richtete sofort eine Ermittlungskommission ein. Im Zuge der umfangreichen Ermittlungen haben die Beamten eine Vielzahl von Nachbarn befragt. Hierbei ergaben sich Hinweise auf den 39-jährigen Mann, der bei der Seniorin zuvor als Dachdecker tätig war und sich vor der Tat im Wohngebiet aufgehalten hatte. Zudem entdeckten die Ermittler DNA-Spuren an einem Seil, mit dem der Täter das Opfer gefesselt hatte. Diese konnten dem 39-jährigen Mann aus Bremen zugeordnet werden.

Die Staatsanwaltschaft Krefeld hatte daraufhin einen Haftbefehl wegen schweren Raubes gegen den Tatverdächtigen sowie einen Durchsuchungsbeschluss für dessen Wohnung in Bremen beim Amtsgericht Krefeld erwirkt. Mit Unterstützung der Polizei Bremen konnte der 39-Jährige am gestrigen Freitag (21. Juni 2019) widerstandslos in seiner Wohnung festgenommen werden.

Nach seiner Festnahme durchsuchten die Beamten der Ermittlungskommission die Wohnung des polizeibekannten Tatverdächtigen. Dabei konnten neben geringen Mengen Betäubungsmitteln auch die Geldbörse des Opfers sichergestellt werden. In seiner richterlichen Vernehmung räumte er die Tat ein. Das Motiv für die Tat lag in der Finanzierung seines Drogenkonsums. (547)

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