Köln

POL-K: 200504-4-K Streifenwagen mit gestohlenem Corsa geschnitten

04.05.2020 – 13:04

Polizei Köln

Köln (ots)

Einsatzkräfte der Polizei Köln haben in der Nacht auf Montag (4. Mai) im Ortsteil Kalk einen mutmaßlichen Autodieb (19) nach mehreren Verkehrsverstößen geschnappt. An der Kalker Hauptstraße missachtete der 19-Jährige am Steuer eines Opel Corsa gegen 3.20 Uhr die Vorfahrt des Streifenwagens. Der bereits hinreichend Polizeibekannte stand offenbar unter Drogeneinfluss. Die Streifenwagenbesatzung war in Richtung Deutz unterwegs, als unmittelbar vor ihr, von rechts aus der Josephskirchstraße kommend, der graue Kleinwagen mit hoher Geschwindigkeit einbog. Der Beamte am Steuer musste stark abbremsen, um eine Kollision zu vermeiden. Genauso wenig wie das für ihn geltende Stopp-Schild beachtete der Corsa-Fahrer nun auch die Anhaltezeichen des Streifenwagens, sondern beschleunigte in Richtung Innenstadt. Das Kennzeichen des mit fünf Personen besetzten Corsa erkannten die Polizisten sofort: Erst gegen 2 Uhr war der Opel in Ostheim als gestohlen gemeldet worden. Von der Kalker Hauptstraße bog der Flüchtige nach rechts in die Kalk-Mülheimer Straße ab, und wiederum nach rechts in die Vorsterstraße. An der jetzt wieder erreichten Josephskirchstraße konnte sich der in Schlangenlinien Fahrende offenbar nicht für eine Richtung entscheiden – und traf eine Straßenlaterne frontal. Die Insassen sprangen aus dem Wagen und flüchteten zu Fuß in unterschiedliche Richtungen. Der unverletzt gebliebene Fahrer, dessen Airbag ausgelöst hatte, hastete in Richtung Kapitelstraße davon. An der Kalker Hauptstraße versuchte er vergeblich, sich hinter einem geparkten Pkw zu verstecken. Die Polizisten fixierten den – unter anderem als Schläger und Autoknacker aufgefallenen – 19-Jährigen und fuhren ihn zur Wache. Den von ihm geführten und beschädigten Kleinwagen ließen die Beamten abschleppen. Auf Tatvorhalt gab der Ertappte an, zusammen mit seinen Compagnons Cannabis konsumiert zu haben. Weitere sachdienliche Angaben machte er nicht. Eine Fahrerlaubnis kann er nicht vorweisen. Dem 19-Jährigen wurde eine Blutprobe entnommen. Er muss sich nun in einem Strafverfahren wegen des Verdachts des Kfz-Diebstahls, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, der Verkehrsgefährdung unter Betäubungsmitteleinfluss sowie der Verkehrsunfallflucht verantworten. (cg)

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