Köln

POL-K: 190721-4-K Diverse Trunkenheitsfahrten und Unfälle unter Beteiligung von E-Scooter-Fahrern

21.07.2019 – 14:26

Polizei Köln

Köln (ots)

Polizei Köln stellt 2 Führerscheine von alkoholisierten E-Scooter-Fahrern sicher

Sonntagmorgen, 21. Juli 2019, 0.10 Uhr – Köln, Ehrenfeld, Hospeltstraße Polizisten bemerkten während der Streifenfahrt auf der Hospeltstraße die unsichere Fahrweise eines E-Scooter-Fahrers. Ein Alkoholtest bei dem Mann ergab einen Wert von mehr als 1,1 Promille. Auf Anordnung entnahm ihm ein Arzt eine Blutprobe. Die Polizei Köln hat die Ermittlungen wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr aufgenommen.

Sonntagmorgen, 21. Juli 2019, 0.25 Uhr – Köln, Neustadt-Nord, Venloer Straße Bei einem Alleinunfall verletzte sich die Fahrerin eines E-Scooters erheblich. Während sie entlang der Venloer Straße unterwegs war, verlor sie die Kontrolle und stürzte. Derzeit bestehen keine Hinweise, die auf Fremdeinwirkung hindeuten würden. Ein Alkoholtest bei der Fahrerin ergab einen Wert von über 2 Promille. Rettungskräfte brachten die Schwerverletzte in ein Krankenhaus, wo ihr auf Anordnung der Polizisten eine Blutprobe entnommen wurde. Die Uniformierten leiteten ein Verfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr ein.

Sonntagmorgen, 21. Juli 2019, 1.15 Uhr – Köln, Ehrenfeld, Venloer Straße Wenige Minuten nacheinander stoppten Polizisten auf der Venloer Straße zwei Fahrer von E-Scootern. Beide willigten in einen Alkoholtest ein, deren Werte jeweils über 0,6 Promille lagen. Auf der Polizeiwache führten Polizisten mit den beiden Betroffenen erneut Alkoholtests mit einem gerichtsverwertbaren Messgerät durch. In beiden Fällen lagen die Messergebnisse über 0,5 Promille. Die Beamten leiteten jeweils ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein.

Sonntagmorgen, 21. Juli 2019, 1.30 Uhr – Köln, Neustadt-Süd, Barbarossaplatz Gegen 1.30 Uhr kontrollierten Polizisten am Barbarossaplatz den Fahrer eines E-Scooters. Der Verkehrsteilnehmer war ihnen wegen seiner Fahrweise aufgefallen. Da eine zu hohe Alkoholisierung vorlag, brachten die Beamten den Mann zur Polizeiwache. Dort entnahm ihm ein Arzt auf Anordnung eine Blutprobe. Den Führerschein des Beschuldigten stellten die Polizisten sicher und leiteten ein Verfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr ein.

Sonntagmorgen, 21. Juli 2019, 2 Uhr – Köln, Neustadt-Süd, Luxemburger Straße Bei einem Verkehrsunfall am frühen Sonntagmorgen ist der Fahrer eines E-Scooters schwer verletzt worden. Nach ersten Ermittlungen fuhr der alkoholisierte Mann auf seinem Roller auf der Fahrbahn der Luxemburger Straße in Fahrtrichtung stadtauswärts. Der Fahrer kollidierte mit einem Taxi und zog sich dabei schwere Verletzungen zu. Ermittlungen an der Unfallstelle und erste Auswertungen der Spurenlage ergaben Hinweise, dass der Rollerfahrer entgegengesetzt zur vorgeschriebenen Fahrtrichtung unterwegs gewesen sein könnte. Ein Alkoholtest bei dem Verletzten ergab einen Wert von mehr als 1,8 Promille – Blutprobe! Die Ermittlungen wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr und der Gefährdung des Straßenverkehrs laufen. Die Polizisten stellten den Führerschein des Alkoholisierten sicher.

Sonntagmorgen, 21. Juli 2019, 2.05 Uhr – Köln, Braunsfeld, Aachener Straße / Maarweg An der Einsatzörtlichkeit stoppten Polizisten einen E-Scooter-Fahrer. Bei seiner Kontrolle bemerkten die Beamten Alkoholgeruch. Ein Test ergab einen Wert von mehr als 0,6 Promille. Die Uniformierten brachten den Mann zur Polizeiwache und führten dort mit einem gerichtsverwertbaren Messgerät einen weiteren Test durch. Das stationäre Atemalkoholmessgerät bestätigte das Ergebnis des Vortests. Die Beamten leiteten gegen den Betroffenen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein.

Die Polizei Köln appelliert erneut an alle Nutzer von E-Scootern:

– Bei der Fahrt mit E-Scootern gelten dieselben Promillegrenzen wie

beim Führen von Kraftfahrzeugen. Die Fahrt unter Alkohol- und /oder

Drogeneinfluss kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.

– E-Scooter sind keine Spielzeuge! Machen Sie sich zunächst in aller

Ruhe mit dem neuen Fortbewegungsmittel vertraut. Üben Sie das Fahren

bevor Sie die motorisierten Roller im öffentlichen Straßenverkehr

nutzen. Bewegen Sie sich erst im dichteren Verkehr, wenn Sie ein

sicheres und gutes Gefühl im Umgang mit dem motorisierten Fahrzeug

haben.

– Gehwege sind tabu! Nutzen Sie die vorgeschriebenen Radwege. Wenn

kein Radweg vorhanden ist, nutzen Sie die Fahrbahn.

– Tragen Sie zu ihrer eigenen Sicherheit einen Helm und Protektoren,

auch wenn es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Fahren Sie zudem

umsichtig und vorsichtig! (he) Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Polizeipräsidium Köln

Pressestelle

Walter-Pauli-Ring 2-6

51103 Köln

Telefon: 0221/229 5555

e-Mail: pressestelle.koeln(at)polizei.nrw.de

https://koeln.polizei.nrw

Original-Content von: Polizei Köln, übermittelt durch news aktuell

Wir veröffentlichen ausschließlich echte Polizeimeldungen, Fahndungen oder Artikel von unseren Redakteuren die in journalistischer Investigativ-Arbeit entstanden sind. Außerdem veröffentlichen und unterstützen wir KEINE Fake-News! Teilen ist ausdrücklich erwünscht!