Gütersloh

POL-GT: Landrat ordnet „Strategische Fahndung“ an

Gütersloh (ots)

Gütersloh (FK) – Mit Wirkung von Donnerstagmittag (27.04., 12.00 Uhr) hat Landrat Sven-Georg Adenauer für den Bereich des Rathausvorplatzes die „Strategische Fahndung“ angeordnet. Zunächst für 28 Tage (25.05., 12.00 Uhr).

„Wir beobachten seit einiger Zeit eine Zunahme von Delikten der Straßenkriminalität und Drogenkriminalität im Bereich des Rathausvorplatzes. Diesen Machenschaften treten wir entschieden entgegen. Wir werden nicht zulassen, dass sich diese Szene etabliert. Die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Gütersloh können sich auf die Polizei verlassen und Vertrauen in unsere Arbeit haben. Gegen Straftäter gehen wir unter Ausschöpfung sämtlicher polizeilicher Mittel vor. Eine Maßnahme ist die Anordnung der Strategischen Fahndung in dem Bereich.“, kündigt Landrat Sven-Georg Adenauer an.

Die „Strategische Fahndung“ ist eine gefahrenabwehrende Maßnahme. Gemäß §12a Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen wird die Polizei durch die Anordnung dazu berechtigt, Anhalte- und Sichtkontrollen auch ohne konkrete Verdachtsmomente durchzuführen.

Unter besonderer Berücksichtigung des Verfassungsgrundsatzes der Verhältnismäßigkeit können Personen angehalten, nach ihrer Identität befragt und auch mitgeführte Gegenstände sowie Fahrzeuge in Augenschein genommen werden.

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