Gelsenkirchen

POL-GE: Vorsicht: Pocket-Bikes sind kein Spielzeug!

Pocket-Bike, Gelsenkirchen

Gelsenkirchen (ots) – Am Dienstag, den 16.10.2018, gegen 16:15 Uhr, haben Polizeibeamte die Fahrt eines 13-jährigen Jungen auf einem sogenannten Pocket-Bike beendet. Zeugen beobachteten, wie der Junge mit dem kleinen Motorrad auf dem Gehweg der Grenzstraße in Schalke fuhr und verständigten besorgt die Polizei. Die eingesetzten Beamten stellten das Pocket-Bike sicher und leiteten ein Strafverfahren ein. Die sogenannten Pocket-Bikes sind kleine Motorräder, circa 55 Zentimeter hoch und nur circa 20 Kilogramm schwer. Geschwindigkeiten bis zu 100 Stundenkilometern sind für diese Maschinen keine Seltenheit. Diese Fahrzeuge haben für den öffentlichen Straßenverkehr keine Zulassung. Sie dürfen nur auf abgesperrten Privatgeländen, wie zum Beispiel Rennstrecken gefahren werden. Die Benutzung im öffentlichen Straßenverkehr ist strafbar und sehr gefährlich. Die Konstruktion dieser Fahrzeuge, der leichte Rahmen, die kleinen Räder und Reifen und insbesondere die Bremsanlage bergen immense Gefahren für den Fahrer. Außerdem verfügen sie nicht über die entsprechenden Beleuchtungseinrichtungen. Dazu kommt, dass diese kleinen Fahrzeuge von anderen Verkehrsteilnehmern leicht übersehen werden können. Eine amtliche Zulassung dieser Fahrzeuge ist nach derzeitiger Rechtslage nicht möglich. Es kann also weder ein amtliches Kennzeichen zugeteilt, noch die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Ein fehlender Versicherungsschutz bedeutet einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Das zieht eine entsprechende Strafanzeige nach sich. Darüber hinaus unterliegen Pocket-Bikes aufgrund ihrer Fahreigenschaften dem Fahrerlaubnisrecht. Genau wie für ein „richtiges“ Motorrad müsste der Fahrer also in der Regel die Fahrerlaubnis der Klasse A besitzen. Wer nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist, muss mit einer Strafanzeige rechnen. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen können Betroffene unter Umständen in der Folge Probleme bekommen, wenn sie eine reguläre Fahrerlaubnis erwerben wollen. Vielen ist nicht bewusst, dass alle Sach- und Personenschäden, die im Zusammenhang mit dem illegalen Betrieb des Pocket-Bikes verursacht werden, vom Verursacher bzw. dessen Erziehungsberechtigten reguliert werden müssen, da ja kein Versicherungsschutz besteht. Liebe Eltern: Pocket-Bikes sind keine Kindermotorräder! Sie sind kein Spielzeug! Das Pocket-Bike kann gerade in Kinderhänden schnell zu einem äußerst gefährlichen Gefährt werden. Sie können nicht ausschließen, dass Ihr Kind mit dem Pocket-Bike auch den öffentlichen Verkehrsraum befährt. Ihr Kind gefährdet dann sich selbst und auch andere Verkehrsteilnehmer!

Rückfragen bitte an:

Polizei Gelsenkirchen

Katrin Schute

Telefon: 0209/365-2012

E-Mail: katrin.schute@polizei.nrw.de

www.polizei.nrw.de

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