Gelsenkirchen

POL-GE: Verkehrsgefährdung in Bulmke-Hüllen – Zeugen gesucht

Gelsenkirchen (ots) – Am Donnerstag, den 03.05.2018, gegen 16:15 Uhr, stoppte ein 43-jähriger Motorradpolizist auf der Hüller Straße einen 37-jährigen Gelsenkirchener Kleinkraftradfahrer, um ihn zu kontrollieren. Nachdem der 37-Jährige zunächst anhielt, flüchtete er auf seinem Kleinkraftrad in Fahrtrichtung Norden, sobald der Polizeibeamte seinen Helm abgenommen hatte und vom Motorrad steigen wollte. Der Polizeibeamte verfolgte den Gelsenkirchener, der im Bereich einer Baustelle auf der Hüller Straße über den Gehweg fuhr, mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn. Der Gelsenkirchener missachtete die Haltezeichen des Motorradpolizisten. Er flüchtete über die Plutostraße in Fahrtrichtung Osten. An der Einmündung Plutostraße/ Kopernikusstraße fuhr der 37-Jährige im Bereich einer Bushaltestelle erneut über den Gehweg. Dabei gefährdete er einige Fußgänger, die in das Wartehäuschen der Haltestelle ausweichen mussten, um einen Zusammenstoß mit dem Gelsenkirchener zu verhindern. Der 37-Jährige setzte seine Flucht über unterschiedliche Straßen in Bulmke-Hüllen fort. Auf der Hohenzollernstraße fuhr er zwischen zwei wartenden Autos hindurch. Als er danach wieder auf die Fahrbahn einbog, musste ein weißer Transporter scharf bremsen, um einen Zusammenstoß zu verhindern. An der Einmündung Hohenzollernstraße/ Plutostraße lenkte der 37-Jährige sein Kleinkraftrad erneut auf den Gehweg. Hier mussten einige Fußgänger zur Seite springen, um nicht angefahren zu werden. Nach einem Abstecher durch den Bulmker Park überholte der Gelsenkirchener auf der Hohenzollernstraße mehrere Fahrzeuge rechts. Auf der Elfenstraße an der Einmündung zur Hammerschmidtstraße gelang es dem Motorradpolizisten, den Gelsenkirchener anzuhalten, ihn festzuhalten und an der Weiterfahrt zu hindern. Dagegen wehrte sich der Gelsenkirchener. Weitere Beamte unterstützten den Motorradpolizisten. Sie nahmen den Gelsenkirchener fest und brachten ihn ins Gewahrsam. Es stellte sich heraus, dass das Kleinkraftrad des Gelsenkircheners nicht versichert war. Der 37-Jährige war außerdem nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis. Ein Arzt entnahm ihm eine Blutprobe. Die Polizeibeamten beschlagnahmten sein Kleinkraftrad. Bei der Überprüfung des Gelsenkircheners stellte sich heraus, dass gegen diesen ein Haftbefehl zur Strafvollstreckung besteht. Er wurde in eine Justizvollzugsanstalt überstellt. Ihn erwartet ein Strafverfahren. Die Polizei sucht Zeugen, die weitere Angaben zum Sachverhalt machen können. Sachdienliche Hinweise bitte unter den Rufnummern 0209/ 365 – 6280 (Verkehrskommissariat) oder – 2160 (Leitstelle).

Rückfragen bitte an:

Polizei Gelsenkirchen
Katrin Schute
Telefon: 0209/365-2012
E-Mail: katrin.schute@polizei.nrw.de
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