Gelsenkirchen

POL-GE: Strafverfahren nach Rauschfahrt und zahlreichen Verkehrsverstößen in Bulmke-Hüllen

Gelsenkirchen (ots)

Eine berauschte 31-jährige Autofahrerin aus Gelsenkirchen hat am Montag, 13. Juni 2022, vier geparkte Wagen in Bulmke-Hüllen beschädigt, als sie vor einem Streifwagen flüchtete. Die Gelsenkirchenerin befuhr mit ihrem Wagen um 23.48 Uhr die Ringstraße. Da sie bei Dunkelheit ohne eingeschaltetes Abblendlicht fuhr, fiel sie zwei Polizeibeamtinnen auf, die auf der Ringstraße im Rahmen der Streife unterwegs waren. Die Beamtinnen beschlossen, den Volkswagen zu kontrollieren, wendeten und setzten sich hinter das Fahrzeug der Gelsenkirchenerin. Die bog nach rechts in die Augustastraße und dann nach links in die Straße „Auf dem Graskamp“ ab. Sie missachtete sowohl die optischen, wie auch die akustischen Anhaltesignale des Streifenwagens. Statt anzuhalten, erhöhte die Gelsenkirchenerin ihre Fahrgeschwindigkeit und überfuhr den Kreisverkehr „Auf dem Graskamp“/ Kirchstraße. Beide Vorderreifen, ein Hinterreifen und die Ölwanne ihres Fahrzeugs wurden dabei beschädigt, die Frau setzte ihre Fahrt „Auf dem Graskamp“ anschließend fort. Durch die Schäden am Fahrzeug nun jedoch mit deutlich reduzierter Geschwindigkeit. Ein bislang unbekannter, männlicher Beifahrer der 31-Jährigen verließ den Wagen während der Fahrt über die Beifahrertür und flüchtete zu Fuß in östliche Richtung. Die Gelsenkirchenerin kollidierte mit mehreren, am Straßenrand geparkten Fahrzeugen. Anschließend verließ sie ihren Wagen und flüchtete zu Fuß, bis nacheilende Polizeibeamte sie schließlich in der Hüttenstraße einholten und fixierten. In der Atemluft der Gelsenkirchenerin stellten die Beamten Alkoholgeruch fest. Sie lehnte einen freiwilligen Atemalkoholtest und einen freiwilligen Drogenvortest vor Ort ab. Die Polizeibeamten brachten sie zur Wache. Hier verlief ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest positiv. Ein Arzt entnahm der 31-Jährigen zwei Blutproben. Es stellte sich heraus, dass sie nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Die Kennzeichen an ihrem Wagen waren nicht für das Fahrzeug ausgegeben. Der Volkswagen der Gelsenkirchenerin war nicht ordnungsgemäß zugelassen und versichert. Er wurde sichergestellt und abgeschleppt. Die Gelsenkirchenerin konnte die Wache nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen zu Fuß verlassen. Sie erwarten Strafverfahren.

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