Gelsenkirchen

POL-GE: Polizei kontrolliert Kinderrückhaltesysteme – Viele Kinder unzureichend gesichert

Gelsenkirchen (ots) – Die Polizei Gelsenkirchen hat bei Schwerpunktkontrollen im März die ordnungsgemäße Sicherung von Kindern in Fahrzeugen überprüft. Die Bilanz ist ernüchternd. In 91 Fällen waren die Kinder – teilweise noch im Babyalter – nicht vorschriftsmäßig oder überhaupt nicht gesichert. Die Eltern sind sich offensichtlich den damit verbundenen Gefahren nicht bewusst. Das Verkehrslagebild des Jahres 2017 zeigt, dass bei Verkehrsunfällen 45 Kinder als Mitfahrer in Autos, Bussen oder auf Fahrrädern verletzt wurden, eines davon schwer. Die Polizei appelliert an die Verantwortlichen, für eine ordnungsgemäße Sicherung mitfahrender Kinder zu sorgen. Kindersitze müssen genormt (mindestens ECE – R44/03) und für das Kind geeignet, das heißt auf das Körpergewicht abgestimmt, sein. Eine Sicherung auf sogenannten Sitzkissen mit einem Becken- bzw. Zweipunktgurt ist unzulässig, da die Sitzerhöhung nur mit einem Dreipunktgurt geeignet ist. Im Monat April wird die Polizei Gelsenkirchen sich verstärkt um das Fehlverhalten von Radfahrern und Fußgängern im Straßenverkehr kümmern. Das Verkehrslagebild für 2017 zeigt, dass in fast 40% der Unfälle, an denen Fußgänger beteiligt waren, diese den Unfall selbst verursacht haben. Oftmals durch Unachtsamkeit beim Betreten/ Überqueren der Fahrbahn. Jedoch auch durch Ablenkung, zum Beispiel durch die Nutzung von Smartphones oder anderen, elektronischen Geräten. Die Straßenverkehrsordnung gilt für alle, die sich im öffentlichen Verkehrsraum bewegen, auch für Fußgänger und Fahrradfahrer. Für die Benutzung eines Mobiltelefons durch Radfahrer während der Fahrt beispielsweise sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro vor.

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Polizei Gelsenkirchen
Katrin Schute
Telefon: 0209/365-2012
E-Mail: katrin.schute@polizei.nrw.de
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