Gelsenkirchen

POL-GE: Polizei beendet vier Rauschfahrten im Stadtgebiet

12.06.2020 – 12:44

Polizei Gelsenkirchen

Gelsenkirchen (ots)

Bei Verkehrskontrollen im Stadtgebiet hat die Polizei Gelsenkirchen in der Zeit von Donnerstag, dem 11. Juni 2020, 10.35 Uhr, bis zum Freitag, 12. Juni 2020, 1.10 Uhr, vier Kraftfahrzeugführer gestoppt, die unter dem Einfluss berauschender Substanzen unterwegs waren. Am Donnerstag um 10.35 Uhr kontrollierten Polizeibeamte einen 24-jährigen Autofahrer auf der Grenzstraße in Schalke. Ein von ihm freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest verlief negativ. Einen freiwilligen Drogenvortest konnte er nicht durchführen. Ein Arzt entnahm ihm auf der Wache eine Blutprobe. Die eingesetzten Polizisten leiteten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Gelsenkirchener ein und untersagtem ihm die Weiterfahrt. Auf der Feldmarkstraße in der Feldmark kontrollierten Polizeibeamte um 19.30 Uhr einen 21-jährigen Gelsenkirchener auf einem Kleinkraftrad. Ein freiwillig durchgeführter Drogenvortest des 21-Jährigen verlief positiv, so dass er die Polizisten zur Wache begleiten musste. Nachdem ihm ein Arzt eine Blutprobe entnommen hatte, konnte der Gelsenkirchener seinen Weg zu Fuß fortsetzen. Ihn erwartet ein Ordnungswidrigkeitenverfahren. Um 19.50 Uhr stellten Polizeibeamte bei einer Verkehrskontrolle auf der Bokermühlstraße in der Neustadt fest, dass ein 41-jähriger Autofahrer aus Gelsenkirchen nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügte. Ein von ihm freiwillig durchgeführter Drogenvortest verlief positiv und er führte eine geringe Menge Betäubungsmittel mit. Er musste die Polizeibeamten für eine Blutprobe zur Wache begleiten. Der Gelsenkirchener konnte die Wache nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen zu Fuß verlassen. Ihn erwarten Strafverfahren. Am Freitag, den 12. Juni 2020, kontrollierten Polizeibeamte um 1.10 Uhr einen 18-jährigen Autofahrer aus Gelsenkirchen. Ein von ihm freiwillig durchgeführter Drogenvortest verlief positiv. Die Beamten nahmen ihn mit zur Wache, wo ihm ein Arzt eine Blutprobe entnahm. Die Polizisten untersagten ihm die Weiterfahrt und leiteten ein Strafverfahren ein.

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