Gelsenkirchen

POL-GE: Gemeinsame Kontrolle von Stadt und Polizei

Gelsenkirchen (ots) – Am Mittwoch, den 08.08.2018, führten Stadt und Polizei Objektkontrollen am Hördeweg 33 und 37, an der Schonnebecker Straße 19 und der Grabenstraße 23 durch. Nach den massiven körperlichen Auseinandersetzungen zahlreicher Personen vor dem Gebäude Markenstraße 44 im Ortsteil Horst, am 29.07.2018, rückte auch dieses Objekt in den Fokus der Kontrollen des Referates für öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Gelsenkirchen und der Polizei. Die Überprüfungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beider Behörden bezogen sich unter anderem auf die melderechtlichen Aspekte. In der Markenstraße 44 stellten sie fest, dass lediglich 13 von den dort eigentlich gemeldeten 22 Personen noch anwesend waren. Das Jobcenter wird daher für vier nicht angetroffene Personen die Leistungen zunächst einstellen. Darüber hinaus fanden sie in dem Gebäude einen illegalen Stromanschluss. Wegen des Verdachts des Stromdiebstahls hat der Stromversorger noch während der Kontrollmaßnahmen den Stromzähler ausgebaut und die Verbindung unterbrochen. Ein Strafverfahren wegen des Tatbestandes der Entziehung elektrischer Energie wurde eingeleitet. Das Interventionsteam EU-Ost wird nun zeitnah Kontakt mit den Bewohnern dieses Mehrfamilienhauses aufnehmen und hierbei erneut auf ein angemessenes und sozialverträgliches Verhalten im Kontext mit den anderen Bürgerinnen und Bürgern des Wohnumfeldes hinweisen. Darüber hinaus werden ihnen die Konsequenzen bei ordnungswidrigem oder strafrechtlich relevantem Verhalten aufgezeigt. Gleichzeitig werden Hilfsangebote unterbreitet, um möglichen Verstößen vorzubeugen. Parallel dazu werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Gelsenkirchen Kontakt mit den Eigentümern aller kontrollierten Objekte aufnehmen, um eine zeitnahe Mängelbeseitigung an den Immobilien zu veranlassen. Die Polizei und die Stadt Gelsenkirchen werden auch in der Zukunft die Markenstraße 44 und weitere Objekte mit einer ähnlichen Problemlage im gesamten Stadtgebiet Gelsenkirchens engmaschig beobachten und weiteren Kontrollen unterziehen. Die Stadt Gelsenkirchen hat in ihrem Handlungskonzept zur Integration schon immer klare Leitplanken formuliert. Zu diesen Leitplanken gehört die uneingeschränkte Achtung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. An dieser Linie werden Stadt und Polizei weiterhin festhalten und konsequent für die Einhaltung und Akzeptanz der Leitplanken eintreten.

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Torsten Sziesze

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