Essen (ots)
45147 E.-Holsterhausen:
Am Sonntagnachmittag (11. Dezember) gegen 17:30 Uhr fuhr ein 42-Jähriger mit einem E-Scooter auf dem Gehweg der Planckstraße Richtung Innenstadt. Laut Zeugenaussagen blieb er beim Überqueren der Papestraße mit dem Vorderrad am Bordstein hängen, so dass er über die Lenkstange fiel und mit dem Kopf auf dem Gehweg aufschlug. Ein Zeuge leistete bei dem schwer verletzten Mann Erste Hilfe, bis ein Notarzt eintraf und ihn weiter versorgte. Anschließend wurde der 42-Jährige in ein Krankenhaus gebracht. Zur Überprüfung der Fahrtüchtigkeit wurde dem 42-Jährigen eine Blutprobe entnommen.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin:
– E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen, Schutzstreifen und
auf Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die
Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg und in der
Fußgängerzone sind E-Scooter verboten.
– Für E-Scooter-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für
Autofahrer. Darüber hinaus gilt für Fahrer unter 21 Jahren und
Fahranfänger in der Probezeit ein generelles Alkoholverbot.
– Für E-Scooter besteht keine Helmpflicht, das Tragen eines
Fahrradhelms wird aber empfohlen./SoKo Rückfragen bitte an:
Polizei Essen/ Mülheim an der Ruhr
Pressestelle
Telefon: 0201-829 1065 (außerhalb der Bürodienstzeit 0201-829 7230)
Fax: 0201-829 1069
E-Mail: pressestelle.essen@polizei.nrw.de
http://www.facebook.com/PolizeiEssen
Original-Content von: Polizei Essen, übermittelt durch news aktuell