Duisburg

POL-DU: Stadtgebiet: Mehrere Unfallfluchten am Wochenende – drei Personen verletzt

Duisburg (ots)

In gleich drei Fällen gab es am Wochenende Verletzte bei Unfällen in Duisburg. Die Details:

Dellviertel – Freitag (30. September, gegen 22:30 Uhr):

Auf der Düsseldorfer Straße (Höhe Kulturstraße) ist einer 30-Jährigen ein schwarzer SUV (Kia) aufgefahren, als die Frau an einer roten Ampel bremste. Durch die Wucht des Aufpralls wurde ihr Seat gegen den Ampelmast geschleudert. Der 31-Jährige auf dem Beifahrersitz verletzte sich dabei und kam zur Untersuchung in ein Krankenhaus. Der Seat war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Der Fahrer des SUV (21) fuhr zunächst unerkannt davon, kam aber noch während der Unfallaufnahme wieder und gab zu, der zweite Beteiligte zu sein. Er muss sich jetzt mit einer Anzeige auseinandersetzen.

Hamborn – Sonntag (2. Oktober, gegen 16:30 Uhr):

Am Hamborner Rathaus ist eine 17-Jährige bei Rot über die Duisburger Straße gelaufen, um einen Bus zu erwischen. Sie achtete dabei nicht auf den von rechts kommenden Ford, lief gegen die Fahrerseite und prallte zurück. Die Jugendliche kam zur Untersuchung in ein Krankenhaus. Der Fahrer des Ford hielt zwar kurz an und erkundigte sich nach dem Gesundheitszustand, fuhr dann aber weiter. Die Polizei bittet ihn, sich unter der Rufnummer 0203 2800 mit dem Verkehrskommissariat 21 in Verbindung zu setzen.

Dellviertel – Montag (3. Oktober, gegen 12 Uhr):

An der Kreuzung Krummacherstraße/Kremerstraße ist eine Frau mit ihrem Fahrrad offenbar über Rot und damit einem 33-Jährigen direkt vors Auto (Mercedes) gefahren. Die Radfahrerin (ebenfalls 33) prallte erst gegen die Windschutzscheibe und dann auf den Asphalt. Schließlich stand sie auf und lief zu Fuß davon. Ein Zeuge (48), der den Unfall beobachtet hatte, lief ihr hinterher, sprach sie an und brachte sie zurück zum Unfallort. Eine medizinische Untersuchung lehnte die Frau ab. Da sie aber angab, Drogen konsumiert zu haben, brachten die Polizisten sie für eine Blutprobe zur Wache. Sie muss sich jetzt mit einer Anzeige auseinandersetzen.

Aus aktuellem Anlass: Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat! Es drohen Geld- oder in schweren Fällen sogar Freiheitsstrafen. (§142 StGB)

Wie verhalte ich mich als Unfallbeteiligte/Unfallbeteiligter richtig? (§ 34 StVO)

– ich halte sofort an – ich sichere die Unfallstelle ab, um weitere Unfälle zu

verhindern (bei geringfügigem Schaden fahre ich sofort zur Seite

und mache die Fahrbahn frei) – ich wähle den Notruf und leiste bei Bedarf Erste Hilfe Ich darf die Unfallstelle erst verlassen, wenn…

– ich der Unfallgegnerin/dem Unfallgegner oder der Polizei meinen

Namen, Adresse und Telefonnummer gegeben sowie Führerschein und

Fahrzeugschein vorgezeigt habe – Die Polizei/die andere Partei Gelegenheit hatte, den Unfall und

meine Rolle dabei zu dokumentieren ACHTUNG: Sollte die Unfallgegnerin/der Unfallgegner nicht vor Ort sein, reicht ein Zettel an der Windschutzscheibe nicht aus. Informieren Sie in diesem Fall die Polizei und machen die oben genannten Angaben.

Journalisten wenden sich mit Rückfragen bitte an:

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Telefon: 0203 280 -1041, -1045, -1046, -1047

Fax: 0203 280 1049

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außerhalb der Bürodienstzeiten:

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