Duisburg

POL-DU: Obermarxloh/Altstadt: Autofahrer unter Einfluss von Kokain ertappt

29.08.2019 – 09:29

Polizei Duisburg

Duisburg (ots)

Am Donnerstag (29. August) hatten Polizisten um 2:20 Uhr einen Autofahrer (27) kontrolliert, der mit seinem grünen Opel Corsa die Rückertstraße entlang gefahren war. Die Frage der Beamten, ob er Alkohol oder Drogen konsumiert hatte, bejahte der Duisburger. Zwar war der Alkoholwert unterhalb der Grenze der Strafbarkeit, aber ein Drogentest ergab, dass der 27-Jährige Kokain konsumiert hatte. Die Beamten nahmen ihn daraufhin mit zur Wache, wo ein Arzt ihm eine Blutprobe entnahm. Die Polizisten untersagten ihm die Weiterfahrt. Seinen Führerschein konnte er im Anschluss zunächst mitnehmen.

Nur wenige Minuten später ging einer Streifenwagenbesatzung um 2:30 Uhr im Bereich der Vulkan- und Charlottenstraße der Fahrer (27) eines roten Opel Astra ins Netz. Weil die Pupillen des Mannes aus Solingen pulsierten, führten die Polizisten einen Drogentest durch. Dieser bestätigte ihren Verdacht und reagierte positiv auf Marihuana und Kokain. Auch er musste zur Blutprobenentnahme mit zur Wache. Auch er konnte im Anschluss mit seinem Führerschein wieder gehen. Beiden drohen jedoch weitreichende Konsequenzen:

Allgemein gilt, dass bei einer nachgewiesenen Drogenfahrt jeden Betroffenen schon beim ersten Mal mindestens ein einmonatiges Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg und ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro erwarten. Im Wiederholungsfall steigen die Bußgelder auf 1.000 und 1.500 Euro, die Eintragungen im Flensburger Zentralregister erhöhen sich auf drei Punkte. Bei jedem festgestellten Verstoß erhält immer die zuständige Straßenverkehrsbehörde unverzüglich Kenntnis von den Feststellungen und Untersuchungsergebnissen der Polizei, um dann über die grundsätzliche Eignung des Betroffenen zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr zu entscheiden. Bei dem Konsum harter Drogen und dazu zählt auch Kokain, führt in der Regel bereits der einmalige Konsum zum dauerhaften Führerscheinentzug. Grund dafür ist, dass dem Konsumenten nicht zugetraut wird, seinen Konsum und die Teilnahme am Straßenverkehr sicher zu trennen. (dab)

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