Dortmund

POL-DO: Verkehrskontrollen – Dutzende Anzeigen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen

Dortmund (ots) – Lfd.Nr.: 0557

Beamte der Polizeiinspektion 3 und des Verkehrsdienstes der Polizei Dortmund führten gestern, 18. April 2018, zwischen 07.00 und 15.00 Uhr, in Lünen-Brambauer (und Umgebung) und in Dortmund (an mehreren Örtlichkeiten) Verkehrskontrollen mit dem Schwerpunkt Geschwindigkeit durch.

In Lünen-Brambauer kontrollierten die Einsatzkräfte ab 07.00 Uhr zunächst im Bereich der Brunnenstraße. Hier fiel den Beamten schnell eine Vielzahl von Klein-LKW auf. Diese waren zum Teil ganz ohne oder nur mit unzureichender Ladungssicherung unterwegs.

Einer der kontrollierten LKW hatte auf seiner Ladefläche 15 alte Waschmaschinen geladen. Der geschlossene Kastenwagen fuhr ohne Kennzeichnung „A“ wie Abfall: Diese kennzeichnen diejenigen LKW, die Abfall über öffentliche Straßen transportieren. Eine entsprechende Genehmigung für den Transporteur lag ebenfalls nicht vor.

Bei den Geschwindigkeitskontrollen hielten die Beamten in Lünen den „eiligsten“ Verkehrsteilnehmer des Tages auf der B236n an. Bei erlaubten 80 km/h wurde der „Raser“ mit 150 km/h gemessen.

Für Lünen ergab die Kontrolle insgesamt 22 Ordnungswidrigkeitanzeigen und 38 Verwarnungsgelder wegen zu hoher Geschwindigkeit. Des weiteren ergaben sich zwei Anzeigen nach Verdacht des Verstoßes gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Dazu acht Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Mängeln an der Ladungssicherung.

Auf der Waltroper Straße fuhren insgesamt 1702 Fahrzeuge durch die Radarmessstelle des Verkehrsdienstes. Insgesamt 67 Fahrzeugführer mussten hier ein Verwarnungsgeld entrichten.

Das traurige Ergebnis der Geschwindigkeitsmessung auf der Preinstraße in Dortmund-Wellinghofen: eine Ordnungswidrigkeitenanzeige, sowie 76 Verwarnungsgelder wegen zu hoher Geschwindigkeit.

Auf der Emscherallee / Bornstraße registrierten die Beamten zwei Geschwindigkeitsverstöße im Anzeigenbereich und sie erteilten 10 Verwarnungsgelder. Hinzu kamen noch 2 Verwarnungsgelder für Gurtmuffel. Sowie entsprechende Anzeigen nach dem Erlöschen der Betriebserlaubnis an einem Fahrzeug.

Die traurigen „Rekorde“ des Tages waren hier gemessene 107 km/h bei erlaubten 70 km/h und 78 km/h bei erlaubten 50 km/h.

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