Dortmund

POL-DO: Unfall in der Fußgängerzone: E-Scooter vs. Fußgängerin

26.07.2020 – 13:23

Polizei Dortmund

Dortmund (ots)

Lfd. Nr.: 0780

Der Fahrer eines E-Scooters ist am Freitagabend (24. Juli) in der Kampstraße mit einer Fußgängerin zusammengestoßen. Die Frau stürzte zu Boden und wurde leicht verletzt.

Demnach fuhr der 35-jährige Hagener gegen 20.30 Uhr auf dem Gehweg der Kampstraße in Richtung Osten. Zur gleichen Zeit lief eine 26-jährige Dortmunderin vom Lühringhof in Richtung Kampstraße. An der Straßenecke kam es schließlich zum Zusammenstoß. Die Dortmunderin stürzte zu Boden und verletzte sich leicht. Sie wurde vor Ort ambulant behandelt.

Während der Unfallaufnahme gab der Fahrer zudem an, dass ihm nicht bewusst war, dass die Nutzung eines E-Scooters in der Fußgängerzone nicht erlaubt sei.

– E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in

Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn

ausgewichen werden. Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen sind E-Scooter

verboten – E-Scooter sind Kraftfahrzeuge. Deshalb und weil sie auf Grund

ihrer Geschwindigkeit zu Fuß Gehende gefährden können, darf man mit

ihnen nicht auf Gehwegen fahren. Wer das dennoch macht, begeht eine

Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen – Es gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie beim Autofahren – Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt in der

Probezeit die 0,0 Promille Grenze. Sie dürfen also unter

Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker. Es droht

der Entzug der Fahrerlaubnis – E-Scooter, die im Straßenverkehr unterwegs sind, müssen dafür

zugelassen sein und benötigen eine Allgemeine Betriebserlaubnis Hinweis für Medienvertreter: Nachfragen zu dieser Pressemeldung richten Sie bitte ab Montag zu den üblichen Geschäftszeiten an die Pressestelle der Dortmunder Polizei.

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