Dortmund

POL-DO: Teenager begehen Verkehrsunfallflucht und wollen sich Polizeikontrolle entziehen – erfolglos

05.02.2019 – 11:10

Polizei Dortmund

Dortmund (ots)

Lfd. Nr.: 0156

Es war in gewisser Weise auch Kommissar Zufall, der da am Montagabend (4. Februar) geholfen hat, nach einer Verkehrsunfallflucht die mutmaßlichen Verursacher zu finden. Denen droht nun allerdings auch noch zusätzlicher Ärger…

Zeugen riefen gegen 22 Uhr die Polizei, weil sie auf dem Parkplatz eines Lebensmittel-Discounters an der Mallinckrodtstraße beobachtet hatten, wie ein Auto beim Ausparken ein anderes beschädigte. Das hielt den Fahrer jedoch nicht davon ab einfach wegzufahren. Nur wenige Minuten später – von der Unfallflucht wussten die Beamten dieser Streifenwagenbesatzung noch gar nichts – fiel Polizisten auf der Schleswiger Straße ein Pkw auf. Dieser schien nicht nur in einem sehr schlechten Zustand zu sein, sondern fuhr auch verdächtig langsam. Die Beamten entschieden sich zu einer Kontrolle. Was den Fahrer des Wagens jedoch nicht so richtig zu interessieren schien. Denn trotz Anhaltezeichen setzte er seinen Weg fort.

An einer Rotlicht zeigenden Ampel an der Mallinckrodtstraße/Ecke Schleswiger Straße hielt das Auto schließlich an. Zwei der Insassen stiegen aus und liefen sofort weg. Ein weiterer Insasse, ein 13-Jähriger, blieb im Auto und konnte dort durch einen Polizisten festgenommen werden. Im Bereich Mallinckrodtstraße/Alsenstraße holten die Beamten den flüchtenden Fahrer, einen 14-Jährigen, schließlich ein und konnten auch ihn festnehmen.

Die Altersangaben verraten es: Im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war dieser Fahrer natürlich nicht. Zudem stellte sich anhand des Datenabgleichs heraus, dass es sich bei dem Auto um eben das handelte, das zuvor bei der Verkehrsunfallflucht beobachtet worden war. Damit nicht genug: Eine Überprüfung des Fahrzeugs ergab, dass die Kennzeichen als gestohlen gemeldet wurden. Und auch die Eigentumsverhältnisse des Wagens ließen sich nicht klären.

Zur weiteren Sachverhaltsklärung brachten die Beamten die beiden Jugendlichen zur nächstgelegenen Wache. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden sie an ihre Erziehungsberechtigten bzw. an das Jugendamt übergeben.

Die Ermittlungen – auch zu der flüchtigen Person – dauern an.

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