Dortmund (ots) – Lfd. Nr.: 0234
Am Dienstag (22.2.) hat die Kammer für Versammlungsrecht beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eine Verbotsverfügung der Polizei Dortmund aus dem Jahr 2014 im Nachhinein für rechtswidrig erklärt. Dazu erklärt Polizeipräsident Gregor Lange: „Wir haben im Mai 2014 auf der Grundlage einer überzeugenden Gefahrenprognose erreicht, dass im Eilverfahren vor Gericht ein Aufmarsch militanter Rechtsextremisten quer durch die Nordstadt untersagt wurde. Stattdessen wurde nur eine stationäre Kundgebung mit zusätzlich strengen Auflagen zugelassen. Dieses Ergebnis hat auch nach dem aktuellen Urteil des VG Bestand und war nicht Streitgegenstand. Wir haben also ein ganze Menge erreicht.“
Das Gericht hat nun auf Antrag über die ursprüngliche Verbotsverfügung entschieden, obwohl diese zu keinem Zeitpunkt ihre umfängliche Wirkung entfaltet hat.
Polizeipräsident Gregor Lange: „Ich bin verwundert darüber, dass das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hier überhaupt die Zulässigkeit der Klage bejaht hat. Ebenso bin ich gespannt darauf, wie die Richter das Vorliegen eines rechtlich schutzwürdigen Interesses gegenüber einer Verbotsverfügung begründen wollen, die nie in Kraft getreten ist. Wir werden – natürlich nach sorgfältigem Studium der Urteilsbegründung -entscheiden, ob wir vor dem Oberverwaltungsgericht überprüfen lassen, inwiefern diese Entscheidung auf Kosten der Landeskasse rechtsfehlerhaft gewesen ist.“
Für die Polizei Dortmund steht fest: „Die Rechtsextremisten bleiben im Fokus.“
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