Dortmund

POL-DO: Ladendiebstahl, gefährliche Körperverletzung und Bedrohung – Polizei nimmt vier Tatverdächtige vorläufig fest

Polizei Dortmund

Dortmund (ots)

Lfd. Nr.: 0273

An einem Supermarkt an der Stadtkrone Ost ist es am Mittwochvormittag (2. März) gleich zu mehreren Delikten gekommen. Mitarbeiter, die einen Ladendieb verfolgten, wurden mit Pfefferspray besprüht und einer Schreckschusswaffe bedroht. Im Rahmen der Fahndung nahmen Polizisten vier Minderjährige in Tatortnähe fest.

Nach bisherigen Erkenntnissen ereignete sich die Tat gegen 12.25 Uhr in einem Lebensmittelgeschäft an der Lissabonner Allee. Dort fielen Mitarbeitern der Filiale vier junge Männer auf, von denen einer im Verdacht stand, einen Ladendiebstahl begangen zu haben. Im Kassenbereich angesprochen, stimmte der Tatverdächtige einer Durchsuchung seines Rucksackes nicht zu. Zudem weigerte der Mann sich, seine Personalien anzugeben.

Nachdem einer der Freunde zurück in den Markt kam, nutzte er offensichtlich die Gelegenheit und verließ die Filiale. Die Mitarbeiter folgten dem Quartett auf die Straße. Dort angekommen, besprühte der Haupttäter seine beiden Verfolger mit Pfefferspray. Darüber hinaus zog eine weitere Person eine Waffe und hielt diese in Richtung der Mitarbeiter.

Die Jugendlichen flüchteten über einen Fußweg in Richtung Osten.

Im Rahmen der Fahndung konnten Polizisten die Tatverdächtigen im Bereich der Straße Am Rosenplätzchen / Gevelsbergstraße vorläufig festnehmen.

Bei ihrer Durchsuchung fanden sie neben einer scheinbar nicht funktionsfähigen Gaswaffe, eine Druckverschlusstüte mit augenscheinlichem Cannabis sowie ein Einhandmesser. Alle Gegenstände wurden sichergestellt.

Währenddessen versorgte eine Rettungswagenbesatzung die durch das Pfefferspray leicht verletzten Mitarbeiter.

Besondere Gründe für eine Untersuchungshaft lagen nicht vor. Dennoch müssen sich die 16-jährigen Dortmunder nun wegen des Verdachts des Ladendiebstahls, der gefährlichen Körperverletzung, Bedrohung sowie dem Besitz von Betäubungsmitteln und Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.

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