Dortmund

POL-DO: Dumm gelaufen: Autofahrer flüchtet vor Kontrolle – Ermittlungen führen zu Durchsuchung bei der Fahrzeughalterin

22.04.2020 – 15:43

Polizei Dortmund

Dortmund (ots)

Lfd. Nr.: 0421

Das ist für eine 40-jährige Dortmunderin ganz schön dumm gelaufen. Nachdem sich am Montagmittag (20. April) ein Autofahrer einer polizeilichen Kontrolle entzogen hatte, ermittelten die Beamten am Wohnsitz der Fahrzeughalterin. Dies führte schließlich am Dienstagmorgen (21. April) zu einer Durchsuchung mit interessanten Funden – und zu einer Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Das Ganze nahm am Montag gegen 13.15 Uhr seinen Lauf. An der Straße Zeche Scharnhorst kontrollierte ein Polizeibeamter der Motorradstaffel zu diesem Zeitpunkt gerade einen Rollerfahrer, als sich mit hoher Geschwindigkeit und quietschenden Reifen ein Auto näherte. Aufgrund dieses Verhaltens wollte der Beamte auch den Fahrer des Wagens kontrollieren und versuchte ihn anzuhalten. Der Autofahrer beschleunigte jedoch und fuhr – erneut mit quietschenden Reifen – in Richtung Osten davon. Blöd nur, dass Polizisten durchaus in der Lage sind Kennzeichen abzulesen und zu notieren.

Blieben die Ermittlungen an der Adresse der ermittelten 40-jährigen Fahrzeughalterin am Montag noch erfolglos, fanden Beamte das Auto am Dienstagmorgen (21. April) dann doch an der entsprechenden Adresse in der Stresemannstraße. Auf Klingeln öffnete die Halterin auch ihre Tür. Um die Beamten durch einen wohlbekannten Geruch auf ein ganz anderes Thema aufmerksam zu machen. Weil sie Marihuana rochen, erwirkten sie einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung. Und führten diese auch direkt durch. Ihre Funde: diverse Betäubungsmittel (augenscheinlich Amphetamine und Marihuana) sowie eine vierstellige Bargeldsumme in dealertypischer Stückelung.

Weil die Herkunft dieses Geldes nicht plausibel zu erklären war, stellten es die Polizisten sicher. Ebenso wie die Betäubungsmittel.

Die Dortmunderin erwartet nun ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Ermittlungen zum Fahrer des Wagens dauern an.

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